Aufsatz 
De concionibus Thucydideis
Entstehung
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zugelaſſen; derſelbe wurde bald nach Pfingſten 1869 zu einer Verwendung an der Real⸗ ſchule in Friedberg wieder abberufen.

Durch Verfügung derſelben hohen Behörde vom 26. November 1868 wurde Dr. Ebner aus Horchheim(Prüfung vom philologiſchen Standpunkt) zum Acceeſſe zugelaſſen und hat denſelben am Anfange des Sommerſemeſters zu Oſtern 1869 angetreten.

Eine Allerhöchſte Verordnung, die Maturitätsprüfung an den Gymnaſien be⸗ treffend, erſchien im Regierungsblatt Nr. 8 vom 31. März 1869. Nach Mittheilung und Verfügung Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direction vom 19. April wurde jedem Oberpri⸗ maner ein Exemplar dieſer Verordnung eingehändigt, welche für die zu Herbſt dieſes Jahres ſtattfindende Prüfung bereits in Kraft getreten iſt.

Durch hohe Verfügung vom 18. Auguſt wurde der Großherzogliche Geheime Ober⸗ baurath Dr. Müller auf Nachſuchen von dem ihm übertragenen Unterricht im techniſchen Zeichnen, unter Anerkennung ſeiner dem Gymnaſium geleiſteten guten Dienſte, entbunden.

Zur Ergänzung der im vorjährigen Programm S. 12 enthaltenen Mittheilung über die Berechtigung zum einjährigen Militärdienſt wird noch darauf auf⸗ merkſam gemacht, daß nach§. 154 der Militär⸗Erſatz⸗Inſtruction für den Norddeutſchen Bund und pos. 12 der Verordnung zur Einführung derſelben vom Jahr 1874 an nur ſolche die wiſſenſchaftliche Qualification für den einjährigen Dienſt durch ein Gym⸗ naſialzeugniß darlegen könnenwelche der Secunda als Schüler mindeſtens ein Jahr an⸗ gehört, an allen Unterrichtsgegenſtänden dieſer Claſſe Theil genommen, ſich das Penſum der Unterſecunda gut angeeignet und ſich gut betragen haben. Dieſe Beſtimmung trifft alſo zunächſt diejenigen, welche im Jahr 1854 geboren ſind und 1874 geſtellungspflichtig werden, und ſo fort die folgenden Jahrgänge.

V. Bekanntmachungen.

Die öffentliche Prüfung der Claſſen IIa., IIb., III. und IV. wird Mittwoch den 22., die der Claſſen V. und VI. Donnerstag den 23., der Schlußactus Freitag den 24. September Statt finden.

Für die Anmeldung neu eintretender Schüler iſt der 15., für die Aufnahmeprüfung der 16. October beſtimmt. Bei denjenigen, welche in die Sexta eintreten wollen, wird vorausgeſetzt 1) ein dem Lebensalter entſprechender Religionsunterricht, 2) Fertigkeit im Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift, ſowie eine Grundlage in der deutſchen Orthographie, 3) Kenntniß der vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen. Das geeignetſte Alter für den Eintritt in dieſe Claſſe iſt das zurückgelegte 10. Lebensalter.

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt am 18. October.

Grohherzoglithe Dirertion des Gumnaänms. Dr. Boßler.

NKV