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det in ſehr vielen Fällen zu früh ſtatt. Unſere Schule macht nicht den Anſpruch, den Schüler über das vollendete 15. Jahr hinaus zu behalten: aber die Abſolvirung der vollen 9 Schuljahre(vom 6.— 15. Jahre) iſt Grundbe⸗ dingung für eine ausreichende Wirkſamkeit der Schule. Die Anforderungen an die Ausbildung der Menſchen ſind in allen Berufsgebieten außerordentlich geſteigert: die Aufgabe der Bürger⸗ und höheren Bürgerſchulen iſt eine umfängliche, vielſeitige geworden, und ſelbſt die weiſeſte Oekonomie ver⸗ mag unſere Lehr⸗ und Stundenpläne nicht ſo zu vereinfa⸗ chen, wie wir es wünſchen möchten. Eine höhere und um⸗ faſſendere Bildung aber beruht nicht bloß auf Lehrfächern und Schuleinrichtungen; die Bildungsfähigkeit des Schülers muß mitwirken. Das Quantum des Unterrichtsſtoffes be⸗ darf in ſeiner Erweiterung auch einer Erweiterung der Lernzeit; und zwar nicht ſowohl einer Anhäufung von Lehrſtunden, ſondern einer Ausdehnung der ganzen Lern⸗ zeit. Das iſt ja der große Vorzug der Gymnaſien und ähnlicher höherer Bildungsanſtalten, daß ſie die Unterrichts⸗ arbeit nicht gerade da aufhören laſſen, wo die eigentliche günſtige Thätigkeit der Schüler erſt beginnt. Können und wollen wir es ihnen nicht gleichthun, ſo müſſen wir doch wiederum darauf hinweiſen, daß nur eine irrthümliche Auf⸗ faſſung den Akt der Konfirmation, zu dem die Schule in keinerlei Beziehung ſteht, als die natürliche Grenze der Schul⸗ zeit betrachten kann. Wo die Zulaſſung zur Konfirmation durchaus nicht von der erlangten Schulreife abhängt, kann auch die Konfirmation an ſich nicht Zeugniß für die geiſtige Befähigung des Knaben zum Eintritt in den bürgerlichen Beruf abgeben. Gegenüber den großen Opfern, welche in Frankfurt a. M. für das Schulweſen gebracht werden, und die noch zu vermehren man ſo nachahmenswerthe Bereit⸗


