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dem Munde des guten Hirten ſelber, und insbeſondere dem Orient und jener Zeit von Alters her ange⸗ meſſen und verſtändlich; im Abendland, im Lauf der Jahrhunderte, iſt es mißbraucht worden, und wird noch mißbraucht, wenn man die Gemeinde als eine willenloſe Menge anſieht. Von Hirtenbriefen ſollte man unter den Evangeliſchen nicht reden, noch weniger von Oberhirten, denn ſo heißt nur der Eine, der uns auch allein weidet. Indeſſen iſt nach der Reformation gerade die Verfaſſung, namentlich bei den Lutheriſchen, auf der Stufe der Unfertigkeit ſtehen geblieben, wie dieß von jeher die Kirchenrechtslehrer aner⸗ kannt haben. Die Grundzüge ſind natürlich in dem Neuen Teſtament zu ſuchen, und dieſes weiſt entſchieden, und zuerſt durch einen Ausſpruch Chriſti ſelber, der Gemeinde die höchſte Entſcheidung zu. Das deutſche Wort Kirche iſt eine abweichende, leicht zu Mißverſtändniſſen führende Ueberſetzung des Wortes im griechi⸗ ſchen Urtext, welches eine Volksverſammlung, oder eine verſammelte Gemeinde bedeutet. Es wird auch daſſelbe Wort ſowohl von der Einzelgemeinde eines Ortes, als von der Geſammtheit aller Gläubigen ge⸗ braucht, worin wiederum Chriſtus ſelber vorangeht. Wenn nun die Einzelgemeinden vermöge ihrer Zuſam⸗ mengehörigkeit zu einem größeren Ganzen vereinigt ſind, ſo können ſie ihrer Selbſtändigkeit immer nur vertragsmäßig, und nach der Regel der Vertretung, und nur bis zu einem gewiſſen Grad, und im Intereſſe des allgemeinen Beſten von Kirche und Staat, ſich entäußern. In der Geſchichte zeigt ſich denn auch, wie die Einzelgemeinden erſt allmälig ihre Selbſtverwaltung, ihr Stimmrecht, das ſie Jahrhunderte lang aus⸗ übten, und Anderes dergleichen, einbüßten, zum Vortheil des Klerus, welcher zunehmend Inhaber der Kirche wurde, oder auch der weltlichen Gewalt, ſoferne ſie mehr als Schutz⸗ und Beaufſichtigungsrecht in Beſitz nahm. Indeſſen iſt gerade die evangeliſche Kirche diejenige, welche ſich immer vertrauensvoll an den Staat
anſchließen, ihre Gliederung nach ihm einrichten, und in dem Inhaber der höchſten Gewalt das ſchirmende und beſtätigende Oberhaupt anerkennen wird.
Der hochherzige Philipp von Heſſen, der, als kaum angehender Jüngling zur Regierung gekommen, dennoch alsbald ein Mann war, ließ unter ſeinen Augen von der Synode zu Homberg eine ächt evange⸗ liſche Kirchenverfaſſung entwerfen, die fürerſt zurückgelegt wurde, weil Manchen die Zeit für ſie noch nicht reif ſchien. Luther ſelbſt hatte Bedenken in dieſem Sinne, nicht aber gegen das Werk ſelber; und in der That, wenn er die Geiſtlichkeit ſeiner Zeit, wie man ſie aus der mittelalterlichen Kirche überkommen hatte, nach ihrer geiſtigen und ſittlichen Verkommenheit richtig ſchildert, wo er irgend von ihr zu reden kommt, dann mußte er es wohl gerathen finden, nach Moſe's Beiſpiel erſt vierzig Jahre vorübergehn und ein neues Geſchlecht erwachſen zu laſſen. Allein das neue Geſchlecht ſah ſchwere Zeiten: traurigen Hader in der eige⸗ nen, und Krieg und ſtete Bedrohung von der zürnenden alten Kirche; und die edle homberger Verfaſſung lag mehr als zweihundert Jahre in Archiven begraben, bis ſie als eine nur der Geſchichte angehörende, mit ungewiſſen Augen betrachtete Urkunde an das Licht kam. Jetzt könnte wohl die Zeit ihrer Belebung, ihrer Verwendung nach dem Bedürfniß der Gegenwart erſchienen ſein; denn nachdem ſchon die wichtigſten Län⸗ der Deutſchlands Kirchenverfaſſungen nach dem Grundſatz der Vertretung, mit Presbyterien aus der Wahl der Gemeindeglieder, mit Bezirksſynoden und einer Hauptſynode von Abgeordneten erhalten haben, ſteht ein Gleiches auch für uns zu hoffen; und die Gewährung wird einem vielverbreiteten Wunſch entgegenkommen.
Auch die exeluſive Partei verlangt einen Fortbau der dermaligen evangeliſchen Kircheneinrichtung, nur aber nicht im Sinne des bibliſchen Gemeinderechts; ſie erſtrebt vornehmlich eine ſtrenge Kirchenzucht, aber nicht von der Gemeinde und ihren Vertretern, ſondern von dem Geiſtlichen ausgeübt, und eine größere Unab⸗ hängigkeit vom Staat, aber nur zum Vortheil der oberſten Kirchenbehörde. Die katholiſche Fiction vom Klerus, als einem beſonderen Stande, dem bebräiſchen Levitenthum nachgebildet, hat man in die Fiction des ſogenannten Amtes verwandelt. Zuerſt nun aber kennt das Neue Teſtament den Namen Amt gar nicht, ſondern Dienſte werden alle Verrichtungen in der Gemeinde des Herrn genannt, ſelbſt die der Apo⸗ ſtel. Der Name verſchuldet nicht ſelten eine unrichtige Vorſtellung. So ſpricht man immer wieder von einem allgemeinen Prieſterthum der Chriſten, während Keiner unter ihnen ein Prieſter oder Vermittler zwi⸗ ſchen Gott und den Menſchen ſein kann; und wenn dieſes Wort, das ſich auf eine mißverſtandene Stelle der
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