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Briten, mit dem Gefühl, daß ſelbſt nach der gründlichſten Erklärung für ſpätere Erkenntniß noch vieles übrig ſei.
Um die erforderliche Kenntniß der Literatur niitzutheilen, reichen die Schulſtunden allein natürlich nicht aus; es muß die Privatlecture nachhelfend und ergänzend hinzutreten. Dieſe erfordert die aufmerkſamſte Pflege und Controle von Seiten des Lehrers, der in der Lage ſein muß, den Schüler auf eine gut verſorgte Schülerbibliothek hinweiſen zu können. Wenn die Privatlecture über⸗ haupt den Zweck hat, den öffentlichen Unterricht in Wiſſen und Anſchauung zu ergänzen und ſich ſomit auf alle Gebiete deſſelben ausdehnen muß, ſo wird ſie, um für den deutſchen Unterricht recht fruchtbar zu ſein, doch namentlich auf ſolche Werke hingelenkt werden müſſen, welche die Kenntniß⸗ des eigenen Landes und Volkes zu fördern, und nicht nur den Gedankenkreis zu erweitern, ſondern auch Sprache und Ausdruck zu bilden geeignet ſind, mithin allen den Zwecken dienen, die der deutſche Unterricht vorzugsweiſe verfolgt. Der von Heiland aufgeſtellte Kanon klaſſiſcher Schriften, welche die Schülerbibliothek einer höheren Bildungsanſtalt den Zöglingen für jenen Zweck darbieten muß, mag auch für die Realſchule faſt ohne Ausnahme als maßgebend angenommen werden. Eine ſorgfältig geleitete und beaufſichtigte Privatlecture iſt das ſicherſte und heilſamſte Gegenmittel gegen eines der unheilvollſten Zeitübel, die geiſttödtende und zerfahrene Romanleſerei.
Bei dem begrenzten Raum konnte es nicht meine Abſicht ſein, den deutſchen Unterricht in allen einzelnen Zweigen zu beſprechen; es war mir im Gegentheil nur darum zu thun, zu zeigen, wie derſelbe in Verbindung mit den anderen erwähnten Unterrichtszweigen die Aufgabe hat, die Ab⸗ lenkung der Realſchulbildung auf rein materielle Bahnen mit verhindern zu helfen und ein Gegen⸗ gewicht zu bilden gegen das Andringen der nackten Nützlichkeit. Er ſei, nach dem Ausſpruch eines der trefflichſten Führer auf dieſem Gebiet, nicht nur Knecht und Handlanger zu praktiſchen Be⸗ dürfniſſen, ſondern er erſetze den Realſchulen das, was den Gymnaſien das Studium des Alter⸗ thums iſt.


