Aufsatz 
Bruchstücke einer alten Kellereirechnung : [für die Schlösser Montabaur, Hartenfels und Molsberg]
Entstehung
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geld. Geſuche um Schulgeldbefreiungen ſind nur für bedürftige Schüler, die ſich durch Fleiß und gutes

Betragen auszeichnen, innerhalb der erſten 14 Tage des neuen Schuljahres bei dem Kuratorium oder der Gym⸗

naſialdirektion einzureichen. Verſpätet eingereichte Geſuche werden grundſätzlich nicht berückſichtigt. Die bewilligten Ermäßigungen gelten nur für das laufende Jahr.

Für die Werneke⸗Stiftung zur Unterſtützung bedürftiger Schüler ſind in dieſem Jahr eingegangen:

1. Von Herrn Pfarrer Ilgen in Selters... 9.... 20 Mark.

2. Von einem anderen Wohltäter.......... 20 3. Von Herrn Buchhändler Kunſt... 1... 5, 4. Überſchüſſe von den Koſten für Schülerausflüge....... 3 5. Vom Vorſtand des Vereins ehemaliger Schüler des Kaiſer Wilhelms Gymnaſiums 100 6. Von den diesjährigen Abiturienten. 1.ztre... 3, 55

4 203 Mark. Am 1. April 1907 betrug der Fonds 2331,84 Mark.

Weihnachten 1907 ſandte der Vorſtand des Vereins ehemaliger Schüler des Kaiſer Wilhelms Gymnaſiums 6 von der Lehrerkonferenz vorgeſchlagenen Schülern größere Geldbeträge. Zu dem genannten Vereine gehören gegenwärtig etwa 400 Mitglieder, die 1236 Mark an den Kaſſenwart Herrn Kaufmann Fr. Kunſt gezahlt haben. Vivant sequentes!

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Samstag, den 11. April nehmen die Oſterferien ihren Anfang.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 28. April. Am Montag, den 27. April von 8 Uhr an werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt der Direktor jederzeit entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangs⸗Zeugnis vorlegen. Ebenſo ſind Ge⸗ burts⸗ und Impf⸗ bezw. Wiederimpfſcheine mitzubringen.

Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charakter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen.

In die Sexta dürfen nur Schüler im Alter von 9 12 Jahren eintreten. Als Vorkenntniſſe werden ver⸗ langt: 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fer⸗ tigkeit, eine kurze Erzählung vollſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler nieder⸗ zuſchreiben; 3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Ge⸗ ſchichten des Alten und Neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden im Intereſſe ihrer Zöglinge erſucht, ſich bei ihrem Unterrichte der hier ein⸗ geführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, auch in den ſog. Nebenfächern, anzuſchließen. Programme, die eine Überſicht über die durchgenommenen Lehraufgaben bieten, ſtehen zu Dienſten.

Das Schulgeld beträgt jährlich 130 Mark. Schüler, welche innerhalb eines Vierteljahres ein⸗ oder aus⸗ treten, haben den vollen auf dieſe Zeit entfallenden Schulgeldbetrag zu entrichten. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres iſt für jeden Schüler zu zahlen, welcher nicht ſpäteſtens am erſten Tage des Vierteljahres von den Eltern bzw. deren Stellvertreter bei dem Direktor abgemeldet wird.

Jeder Schüler erhält bei der Aufnahme ein gedrucktes Exemplar der Schulordnung. Eltern, die ihre Söhne der Anſtalt übergeben haben, erkennen durch Unterſchrift die Schulgeſetze an.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der vorherigen Genehmigung des Direktors. Wenn ein Wechſel der Wohnung beabſichtigt wird, iſt rechtzeitig die Erlaubnis des Direktors einzuholen.

.Die Penſionsgeber haben die Pflicht, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Schulzucht zu unter⸗ ſtützen, ihre Pflegebefohlenen zur Beobachtung der Schulgeſetze und beſonders zur gewiſſenhaften Erledigung der Aufgaben anzuhalten. Dasſelbe erwartet die Schule auch von den Eltern der einheimiſchen Schüler während des ganzen Jahres. Leider laſſen es nämlich manche Schüler im Sommer am regelmäßigen Fleiße fehlen und verſuchen im Winter oder erſt im letzten Vierteljahre auf Koſten des väterlichen Geldbeutels oder ihrer Geſundheit die Lücken durch Privatunterricht oder Nachtarbeit auszufüllen. Solche Elemente pflegen obendrein die Rufer im Streit ob der Überbürdungsfrage zu ſein, während mäßig begabte, jederzeit fleißige Schüler ruhig auf ihr Ziel losſteuern und dasſelbe ſicherer erreichen als die erwähnten Gelegenheitsarbeiter. Ich erſuche daher die Eltern, beſonders im Sommerhalbjahr Erkundigungen über Betragen und Fleiß ihrer Söhne bei den Herrn Lehrern oder mir einzuziehen, ſowie oft die Hefte einzuſehen. Sie werden ſich dadurch vor manchen ſpäteren Enttäuſchungen bewahren. Die Sprechſtunden gibt ein Anſchlag im Flur des Gymnaſialgebäudes bekannt. Beſuche in den letzten Schulwochen ſind nicht erwünſcht; jede Auskunfſt über das vorausſichtliche Endergebnis des Schuljahres wird grundſätzlich vom 1. Februar ab verweigert.

Entſprechend einer Verfügung vom 25. Mai 1905 rate ich den Eltern derjenigen Schüler, die ſich ſpäter der Technik, den Naturwiſſenſchaften, der Mathematik oder der Medizin zu widmen gedenken, darauf zu dringen, daß ihre Söhne an dem wahlfreien Zeichenunterrichte teilnehmen.

. Ebenſo empfehle ich den Schülern der oberen Klaſſen, wofern ſie nicht als künftige Theologen das wahl⸗ freie Hebräiſche vorziehen, die wahlfreien engliſchen Unterrichtsſtunden zu beſuchen.

Der Gymnaſialdirektor: Prof. Dr. phil. et iur. M. Thamm.