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An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen: Taufschein(Geburtsschein), Impfschein, bei vollendentem zwolften Lebensjahr ein Wiederimpfschein, und bei früherem Schulbesuch ein Abgangszeugnis.
Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anzuzeigen und unterliegt der Genehmigung desselben. Dabei wird an Eltern und Vormünder die dringende Bitte gerichfet, in der Auswahl der Pensionen mit der grössten Vorsicht und Sorgfalt zu verfahren, damit den Zöglingen eine gewissenhafte Aufsicht zuteil werde und so Haus und Schule gemeinsam erziehen: ohne ein solches Zusammenwirken ist oft alle Arbeit und Sorge um die Schüler vergeblich.
Die Eltern und Aufseher der Schüler haben die Pflicht, von der Schulordnung der Friedrich-Wilhelms-Schule Kenntnis zu nehmen und dies durch ihre Unterschrift zu bestätigen..
Die öffentlichen Prüfungen am Jahresschlusse sind abgeschafft; es sind aber die Eltern und die Angehörigen der Schüler sowie die Freunde der Anstalt zu allen Schulfeierlichkeiten, wie Kaisersgeburtstag, Scdanfest und Abiturientenentlassung, stets sehr willkommen; diese Annäherung des Hauses an die Schule ist sogar höchst erwünscht
Das Schuljahr schliesst Sonnabend, den 6. April, und das neue beginnt Dienstuag, den 23. April, morgens 8 Uhr. Die einheimischen Schüler haben sich Montag, den 22. April, nachmittags um 3 Uhr in den Klassenzimmern einzufinden, um Mitteilungen entgegenzunehmen.
Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler flndet am Montag, den 22. April, statt, für die einheimischen um 8 Uhr früh, für die auswärtigen— sofern dieselben der Entfernung wegen um 8 noch nicht anwesend sein können— um 11 Uhr. Es sind dazu Papier und Feder mitzubringen.
Zur Entgegennahme von Anmeldungen ist der Unterzeichnete wührend der Ferien jeden Werktag im Direktorzimmer vormittags von 10—12 Uhr anwesend.
Eschwege, im März 1895.
Dr. Arndt, Direktor der Friedrich-Wilhelms-Schule.


