ſind die Schüler nachdrücklich zu warnen. Die Poſt⸗Aemter ſind zu erſuchen, daß, wo es nicht ſchon geſchieht, fortan alle an einzelne Klaſſen, z. B. die Prima, oder einzelne Vertreter derſelben z. B. den Primus omnium odreſſirte buchhändleriſchen u. a. Zuſendungen dem Director der Anſtalt, als dem Vertreter derſelben zugeſtellt werden.
13. Juni K. Miniſt. d. U. A. Die durch frühere Verfügungen des Finanz⸗Miniſters einſtweilen nachgegebenen Erleichterungen der Anforderungen an die wiſſenſchaftliche Vorbildung der Candidaten für das Super⸗Numerariat bei der Verwaltung der indirecten Steuern werden aufge⸗ hoben; es bleibt fortan der erfolgreiche einjährige Beſuch der Prima eines Gymnaſiums oder einer Realſchule I. Ordnung zur wiſſenſchaftlichen Vorbildung der Aſpiranten für das Steuer⸗Super⸗ numerariat erforderlich.
13. Novbr. K. Pr⸗Sch.⸗C. Die Nebenbeſchäftigung des Gymnaſiallehrers Birken⸗ ſtamm am hieſigen Technikum wird widerruflich genehmigt.
14. Novbr. K. Miniſt. d. U. A. Die neue große mit Unterſtützung des Staates durch Dr. B. Suphan beſorgte kritiſche Ausgabe von Herders ſämmtlichen Werken wird zur An⸗ ſchaffung für die Gymnaſial⸗Bibliothek empfohlen.
1878. 4. Jan. K. Pr.⸗Sch.⸗C. Der Director wird ermächtigt, ein Local im Gymnaſium dem hieſigen evangeliſchen Frauen⸗Verein zu ſeinen Verſammlungen widerruflich zu überlaſſen.
5. Jan. K. Pr.⸗Sch.⸗C. Die vom Bundesrath auf Grund von Gutachten ſachkundiger Vertreter feſtgeſetzten abgekürzten Maß⸗ und Gewichts⸗Bezeichnungen ſind in der Schule zur Kenntniß und Einübung zu bringen.
5. Febr. K. Pr.⸗Sch. C. Die beantragte Einführung der franz. Grammatik von Knebel⸗ Probſt ſtatt der vergriffenen von H. A. Müller wird abgelehnt, dafür aber mit Rückſicht auf die ſchon eingeführte Elementargrammatik von Plötz auch deſſelben Verf. Schulgrammatik empfohlen.
19. Febr. u. 11. März K. Pr.⸗Sch.⸗C. Die beantragte Einführung der mathematiſchen Lehrbücher von Wittſtein wird abgelehnt; die darauf beantragte Einführung der Planimetrie von Kambly wird genehmigt.
20 Febr. K. Pr.⸗Sch.⸗C. Mittheilung eines Erlaſſes des Herrn Miniſters der U. A. in Betreff der vor kurzem an mehreren Gymnaſien der Provinz Heſſen⸗Naſſau entdeckten Schüler⸗ Verbindungen.
„Die in neuerer Zeit an mehreren Gymnaſien der dortigen Provinz entdeckten Schülerver⸗ bindungen ſind nach Tendenz und Organiſation gleich verwerflich und verderblich. Daß denſelben energiſch entgegen getreten wurde, hat meine volle Zuſtimmung. Von Wichtigkeit aber iſt, daß bei der Aufnahme ſolcher wegen Theilnahme an einer Verbindung entfernter Schüler einer Anſtalt Seitens der Directoren der übrigen Gymnaſien mit gleicher Vorſicht und Strenge verfahren wird. Zu dem Zwecke werden die betreffenden Directoren in keinem Falle verſäumen dürfen, ſich mit ihrem entlaſſenden Collegen in Verbindung zu ſetzen und ſich alle den aufzunehmenden Schüler betreffenden Vorgänge mittheilen zu laſſen, nachdem ſie die präſentirten Abgangszeugniſſe ſorgfältig geprüft ha⸗ ben. Iſt dies geſchehen, ſo iſt dem aufzunehmenden Schüler vor der Conferenz zu Protocoll zu er⸗ öffnen, daß er bei dem erſten ähnlichen Vergehen oder einem Verſuch dazu auch von der neuen An⸗ ſtalt ausgeſchloſſen werden würde.“


