— 19—
Oeffentlicher Unterricht.
Freitag, den 12. April, Vormittags von 3 ½ Uhr ab. Chorgeſang: Allein Gott in der Höh ſei Ehr!
Quarta: Rechnen, Gymnaſiallehrer Dr. Hartmann.
Quinta: Franzöſiſch, Gymnaſiallehrer Birkenſtamm.
Sexta: Lateiniſch, Gymnaſiallehrer Roſenſtock.
Tertia; Coet. A. Griechiſch, Gymnaſiallehrer Berlit.
Tertia Coet. A u. B., Deutſch, Gymnaſiallehrer Dr. Häſecke. Secunda: Geſchichte, der Director.
Prima: Religionslehre, Gymnaſiallehrer Dr. Zange. Chorgeſang. Entlaſſung der Abiturienten. Chorgeſang: Ach, bleib mit deiner Gnade, V. 3 und 4. Zwiſchen dem Unterricht der einzelnen Klaſſen werden Recitationen der Schüler ſtattfinden.
Bekanntmachung.
1) Da für die laufende dreijährige Etats⸗Periode 1877/79 die Summe, bis zu welcher ein Schulgelds⸗Erlaß ſtattfinden kann, von 20 Procent auf 15 Procent herabgeſetzt iſt und mit der da⸗ rauf folgenden Etats⸗Periode wieder zu dem ehemaligen Satz von nur 10 Procent zurückgegangen werden muß, ſo wird bei der Verleihung dieſer Beneficien in Zukunft ſtrenger als bisher auf die Würdigkeit der ſich bewerbenden Schüler geſehen werden müſſen, und nur ſolche Schüler haben eine Berückſichtigung zu erwerben, die ſich wirklich anch durch gutes Betragen und Fleiß empfehlen. 3
2) Der Unterzeichnete fühlt ſich veranlaßt, darauf hinzuweiſen, daß der Uebertritt aus der hieſigen Bürgerſchule in die Sexta des Gymnaſiums am zweckmäßigſten nach Abſolvirung der dritten Klaſſe derſelben ſtattfindet. Weil ſich die Ziele der dritten Klaſſe der Bürgerſchule nicht vollſtändig mit den Zielen der erſten Klaſſe einer Gymnaſial⸗Vorſchule decken, ſo wird aller⸗ dings einige private Nachhülfe zu dem Unterricht der dritten Klaſſe hinzutreten müſſen; da indeſſen der von dem Lehrer der 3. Klaſſe Herrn Ludolph ertheilte Privat⸗Unterricht auf eingehen⸗ der Verſtändigung mit dem Unterzeichneten beruht, ſo kann dieſe dritte Klaſſe die Stelle einer Vorbereitungselaſſe für das Gymnaſium vertreten; jedenfalls bleibt der Uebertritt aus dieſer Klaſſe durchaus zweckmäßiger, als ein Uebertritt etwa nach Abſolvirung der zweiten Klaſſe.
3) Das neue Schuljahr 1878/79 beginnt Montag, den 29. April, zunächſt mit der Aufnahme⸗Prüfung der von auswärts angemeldeten Schüler, welche Nachmittags 2 Uhr im Gymnaſial⸗Gebäude ſtatt findet. Anmeldungen ſind unter Beifügung des Geburts⸗, Tauf⸗ und Impfſcheines dem Unterzeichneten vorher einzureichen. Die Prüfung der aus dem hie⸗ ſigen Ort für die Sexta angemeldeten Schüler findet bereiis Sonnabend, den 13. April, Vormittags 9 Uhr im Gymnaſial⸗Gebäude ſtatt.
Rinteln, 6. April 1878.
Der Director des Königlichen Gymnaſiums.
Dr. Otto Frick.


