Aufsatz 
Zur Geschichte der algebraischen Auflösung der quadratischen und kubischen Gleichungen sowie der Lehre von den Logarithmen / Constantin Stephan
Entstehung
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Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch, den 4. April, mit den Aufnahmeprüfungen von 7 Uhr frühe an.

Die Anmeldungen werden von dem Direktor im Schulgebände(Oranienstrasse 7, Zimmer No. 19) am 2. und 3. April entgegengenommen; dabei ist 1) der Geburtsschein, 2) der Impf- schein und bei zwölfjährigen Schülern der Revaccinationsschein, 3) das letzte Schul zeugnis vorzulegen.

In die unterste Klasse(VI) können Knaben aufgenommen werden, welche:

1) das neunte Lebensjahr vollendet haben und

2) die erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen können, näm- lich: Geläuſigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift(deutsch und lateinisch); Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den drei Grundrechnungsarten; einige Bekanntschaft mit der Geschichte des Alten und Neuen Testamentes, sowie (bei evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen.

Die Zulassung in höhere Klassen hängt von einem diesen Klassen entsprechenden Kenntnis- stand ab, der durch eine Prüfung ermittelt wird.

Das jährliche, in Quartalraten an die Stadtkasse praenumerando zahlbare Schulgeld beträgt für die Klassen VI bis III: 72 Mark, für die Klassen II und I: 90 Mark, mit Ermässigung auf% und ½ der genannten Summen bei dem zweiten und dritten Bruder. Für die Söhne auswärtiger Eltern ist das Schulgeld 90 resp. 112 Mark.