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Das Schulgeld beträgt jährlich 60 Mark und wird für den zweiten Bruder auf 40 Mark, für den folgenden auf 30 Mark ermässigt. Für die Söhne auswärtiger Eltern beträgt dasselbe 75 Mark.
Der neue Jahreskursus beginnt Mittwoch, den 4. April.
Die Schüler haben sich an diesem Tage, vormittags 10 Uhr, in dem Schulgebäude der Oranien- strasse einzufinden.
Schüler, welche nördlich des Strassenzuges Wellritzstrasse, Schwalbacherstrasse, Friedrich- strasse, Frankfurterstrasse, Bierstadterstrasse, wohnen, erhalten von Ostern dieses Jahres an ihren Unterricht in dem neuen Schulgebäude der Stiftstrasse. Dort finden auch die Anmeldungen zum Eintritt
für diese Schüler statt.
b. Realschule.
Die städtische Realschule ist eine höhere Bildungsanstalt, welche vorwiegend Knaben für diejenigen Berufsarten vorbereitet, die ein grösseres Mass von Wissen verlangen, als es die Elementar- und Mittelschulen geben, ohne dass zur Erwerbung dieses Masses nittzlicher Kenntnisse noch später der Besuch einer Hochschule nötig wäre. Der Vorzug unserer Anstalt den Gymnnasien und Real- Gymnasien gegenüber, die ja in ihren unteren Klassen von vielen Knaben besucht werden, welche nur die Reife für den einjährig-freiwilligen Militärdienst erreichen wollen, besteht darin, dass die Real- schule in den verschiedenen Lehrfächern ihre Schüler überall bis zu einem gewissen Abschluss führt, während der Bildungsgang auf den anderen genannten höheren Anstalten seinen Abschluss erst in den Studien der Universität und der höheren Fachschulen findet.
Folgende staatliche Berechtigungen sind übrigens mit dem Besuch der Realschule verbunden:
Ein einjähriger erfolgreicher Besuch der Prima, also im Allgemeinen ein sechsjähriger Besuch der Anstalt, reicht aus, um das Zeugnis für die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig- freiwilligen Militärdienst zu bekommen. Während aber bisher dieses Zeugnis nur durch eine Abgangs- prüfung erlangt wurde, kann jetzt die Lehrerkonferenz einem Schuüler, der die Prima mit günstigem Erfolg ein Jahr lang besucht und sich gut betragen hat, das Zeugnis zur Erlangung des Berech⸗ tigungscheines für den einjährigen Dienst ausstellen. Man erwirbt also in der Realschule dieses vielbegehrte Attest in derselben Zeit und in derselben Weise, wie in den Gymnasien und in den Realgymnasien.
Durch vollständige-Absolvierung der siebenklassigen Realschule erlangt dagegen der Schüler die Berechtigung zum Eintritt in die Oberklassen der reorganisirten Gewerbeschulen und der(neunklassigen) Oberrealschulen, sowie zu den polytechnischen Schulen. Die Absolvierung unserer Anstalt gewährt ferner Zulassung zur Feldmesser- und Markscheiderprüfung, zum Civil- supernumerariat bei den Provinzialverwaltungen und bei den Königlichen Eisenbahndirektionen, zum Bureaudienst bei der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung, sowie zum Militärintendanturdienst und zur Anstellung bei der Kaiserlichen Reichsbank; zum höheren Postdienst kann man nur aus- nahmsweise zugelassen werden, während schon der Besuch von Sekunda Zulassung zum Postgehilfen- dienst mit Aussicht auf Eintritt in die neue Beamtenklasse der Ober-Assistenten mit unkündbarer An- stellung gewährt. Der Eintritt in die Oberklassen der Realgymnasien, sowie die Zulassung zur Apothekerprüfung nach einjährigem Besuche der Prima kann stattfnden, wenn man die nötigen
Kenn tnisse im Latein nachweist.


