— 47—
bis Pfingſten auf 8 Uhr, von Pfingſten bis zu den Hauptferien auf 9 Uhr und im Winterhalbjahr auf 7 Uhr abends feſtgeſetzt.
Auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Penſion der Genehmigung des Direktors.
Der Direktor iſt an den Schultagen— mit Ausnahme des Sonnabends— von 11—12 Uhr auf ſeinem Dienſtzimmer zu ſprechen. In amtlichen Dingen bittet er dringend ihn nur hier auſſuchen zu wollen.
Duisburg⸗Meiderich, im März 1909.
Rnippſchild,
Realgymnaſialdirektor.


