Aufsatz 
Die ethische Weltanschauung des jungen Schiller
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VI. Stiftungen und Unterstütßungen.

Das Kapital der Stiftung derMeidericher Steinkohlenbergwerke beträgt 1466,24 Mk.

Würdigen und bedürftigen Schülern kann vom Kuratorium Schulgeldbefreiung zugebilligt werden, doch darf die Zahl der Freiſtellen nicht über 5 Prozent der zahlenden Schüler hinausgehen. Anträge auf Gewährung von Freiſtellen ſind an den Vorſitzenden des Kuratoriums, Herrn Bürgermeiſter Pütz, oder auch an den Unterzeichneten einzureichen und nach Verlauf eines jeden Schuljahres zu erneuern.

VII. ſlitteilungen an das Flternhaus.

Das neue Schuljahr beginnt am Donnerstag, den 22. April, vormittags 8 Uhr. Die Aufnahme, prüfungen finden am Tage vorher, Mittwoch, den 21. April, von 8 Uhr vormittags ab ſtatt. Bei der Anmeldung ſind vorzulegen: 1. ein Geburtsſchein, 2. ein Impf⸗ bezw. Wiederimpfſchein, 3. das Abgangs⸗ zeugnis der zuletzt beſuchten Schule. Zu ſchriftlichen Anmeldungen werden Formulare vom Hauswart ver⸗ abfolgt. Mündliche Anmeldungen werden am 5. und 6. April und ſpäterhin noch am Dienstag, den 20. April, vormittags von 1012 Uhr entgegengenommen. Zur Aufnahme in die Serta werden erfordert: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift, Fertigkeit, ein leichtes Diktat ohne grobe Fehler in deutſcher und lateiniſcher Schrift leſerlich und reinlich nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrech⸗ nungsarten mit ganzen Zahlen. Das für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe geeignetſte Lebensalter iſt das neunte oder zehnte Lebensjahr.

Es wird darauf hingewieſen, daß Schüler nach dem vollendeten 12. Lebensjahr in die Sexta, nach dem vollendeten 13. Jahre in die Quinta und nach dem vollendeten 15. Jahre in die Quarta nicht auf⸗ genommen werden können.

Das Schulgeld beträgt für einheimiſche Schüler 130, für auswärtige 160 Mark; außerdem wird eine Aufnahmegebühr von 6 Mark erhoben.

Bei der Verſetzung nach der Untertertia haben ſich die Eltern zu entſcheiden, ob ſie ihren Sohn dem Realgymnaſium oder der Realſchule zuführen wollen. Die Abſolvierung letzterer Anſtalt berechtigt zum einjährig⸗freiwilligen Militairdienſt und bietet auch eine geeignete Vorbildung für die praktiſchen Bedürfniſſe des bürgerlichen Lebens. Soll jedoch dem Sohne für ſpäter eine höhere Laufbahn offengehalten werden, ſo iſt der Beſuch des Realgymnaſiums anzuraten. Es ſei dabei erwähnt, daß die Schüler des Realgymna⸗ ſiums auch für die praktiſchen Berufsarten gut vorbereitet werden. Das Engliſche ſetzt allerdings erſt auf der Unterſekunda ein, wird dann aber auch in verſtärktem Maße betrieben.

um Mißbräuchen zu begegnen, iſt durch Verfügung vom 16. Februar 1900 beſtimmt worden, daß für jeden nach Beginn des Schuljahres beabſichtigten Anſtaltswechſel, falls dieſer nicht durch zwingende häusliche Verhältniſſe bedingt iſt, unter Angabe der Gründe die Genehmigung des Kgl. Prov.⸗Schulk. nach⸗ geſucht werde.

Die evangeliſchen Eltern werden dringend erſucht, ihre Söhne ſoweit dies nur eben an⸗ gängig iſt den Katechumenen⸗ und Konfirmandenunterricht auf der Unter⸗ und Obertertia abſolvieren zu laſſen, da nur in dieſen Klaſſen bei der Aufſtellung des Stundenplanes auf die betreffenden Schüler Rückſicht genommen werden kann.

Sämtliche Schüler müſſen bei Beginn der Dunkelheit, wenn anders ſie nicht die ausdrückliche Er⸗ mächtigung ihrer Eltern beſitzen, in ihren Wohnungen ſein. Die Abendgrenze für die Schüler iſt von Oſtern