Aufsatz 
Kritisches zu Ovids Metamorphosen nebst Proben einer Übersetzung des Werkes / von ... Suchier
Entstehung
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Hinſichtlich der in vorſtehenden§8. auderweit geregelten Dienſtanweiſung vom 22. November 1849 wurden zugleich die Directoren der evangeliſchen Landesgymnaſien durch erwähnten Beſchluß k. Miniſteriums des Innern angewieſen, in Beziehung auf pos. 2 der allerhöchſten Entſchließung vom 26. Februar 1852, nicht allein dieſen Theil der allerhöchſten Entſchließung ſich ſelbſt zur genaueſten Nachachtung dienen zu laſſen, ſondern die evangeliſchen Lehrer der genannten Gymnaſien auf denſelben beſonders aufmerkſam zu machen und ſie zu erinnern, daß die Verpflichtung auf die oben bezeichneten anderweit beſtimmten§8. der Dienſtanweiſung für ſie als Mitglieder der evangeliſchen Kirche die Verpflichtung auch zur Beobachtung der Beſtimmungen unter 2 der allerhöchſten Entſchließung in ſich faſſe, indem es nicht nachgeſehen werden könne, daß evangeliſche Lehrer an evangeliſchen Gymnaſien ſich von dem Bekenntniß der evangeliſchen Kirche losſagen und eine ſolche Losſagung auch in ihren Lehrſtunden mehr oder weniger kenntlich an den Tag legen, welches Letztere als eine mit dem Lehramt eines evangeliſchen Gymnaſiallehrers unverträgliche Un⸗ ternehmung gegen die evangeliſche Kirche anzuſehen ſei. Es müſſe vielmehr verlangt, und es ſolle darauf geſehen werden, nicht allein, daß die betreffenden Gymnaſiallehrer nichts gegen die evangeliſche Kirche unternehmen, ſondern daß ſie ſich auf das Beſtimmteſte verpflichten, ihre Schuͤler für die Bekenntniſſe und Ordnungen der evangeliſchen Kirche zu erziehen.

Die Verpflichtung der Lehrer des hieſigen Gymnaſiums auf die erwähnte anderweit geregelte Dienſt⸗ anweiſung wurde vorgedachter Anweiſung gemäß am 29. April bezw. am 5. Juni v. J. vorgenommen. Zwei Lehrer gingen die Verpflichtung nicht ein, was für dieſelben zur Folge hatte, daß ſie in Gemäßheit einer Verfügung k. Miniſteriums des Innern vom 14. Juni v. J. außer Function traten. Mit Verſe⸗ hung ihrer Dienſtgeſchäfte wurden unter dem 19. Juni bezw. 5. Juli v. J. die Gymnaſialpraktikanten Spangenberg und Dr. Deuſchle und der als Pfarrverweſer dahier fungirende Pfarrer extraord. Fuchs beauftragt. Dem ſchon ſeit dem Sommerhalbjahr 1848 am hieſigen Gymnaſium beſchäftigt gewe⸗ ſenen Praktikanten Spangenberg wurden in Folge dieſer Beauftragung nur vermehrte Lehrſtunden zugewieſen. Dr. Deuſchle trat am 21. Juni, Pfr. Fuchs am 26. Juli v. J. in ſeine dienſtlichen Functionen ein.*)

Seit dem Winterhalbjahr mußte wegen unzureichender Schülerzahl die Prima einſtweilen ceſſiren. Da⸗ gegen wurde mit Beginn des gedachten Semeſters die Serta einſtweilen wiederhergeſtellt.

Bibliothek und Apparate ſind durch die etatmäßigen Mittel vermehrt worden. Erſtere erhielt, was unter Dank hiermit erwähnt wird, durch den Herrn Gymnaſial⸗Praktikanten Dr. Buchenau dahier einige Bücher zum Geſchenke.

III. Statiſtiſche Überſicht.

Mit Maturitätszeugniſſen wurden am 20. September v. J. aus dem Gymnaſium entlaſſen: 1) Georg Friedrich Wilhelm Gebig, geboren zu Rumpenheim am 19. Januar 1831, Schuͤler des Gymnaſiums 9 ½, Schüler der Prima 2 ½ Jahr.

*) Pfr. Fuchs iſt am 11. März 1827 zu Hanau, Dr. Deuſchle am 18. Dezember 1828 zu Dorheim geboren. Beide genannten Lehrer verdanken ihre Schulbildung dem hieſigen Gymnaſium. Pfr. Fuchs hat ſeine theologiſchen Studien zu Marburg und Halle, Dr. Deuſchle ſeine Studien in der Philologie, Geſchichte und Philoſophie zu Berlin, Bonn und Marburg gemacht. Sein Probejahr als Gymnaſial⸗Praktikant beſtand Letzterer am Gymnaſium zu Marburg; die akademiſche Doctorwürde erhielt er auf Grund einer Abhandlung äber die platoniſche Sprachphiloſophie.