nung, welche nicht in erneuter Teilnahme an einer Verbindung zu bestehen braucht, die Entfernung von der Schule eintreten muss.
Schüler, bei denen zu der Teilnahme an einer Verbindung noch erschwerende Umstände hinzutreten, mögen dieselben in der hervortretenden besonderen Zuchtlosigkeit des Verbindungslebens oder in ihrer eigenen Thätigkeit für Bildung, Leitung, Vermehrung der Verbindung oder in hart- näckigem Leugnen oder in ihrer sonstigen Haltung liegen, sind von der Anstalt zu verweisen. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium hat das Recht, die Strafe der Ausweisung durch die Ausschlie- ssung von allen höheren Schulen der Provinz zu verschärfen und über die Wahl der Schule, in welche der Ausgewiesene einzutreten wünscht, zu entscheiden.
21. Juni 1880. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teilt einen Erlass des Herrn Ministers des Innern vom 14. Juni 1880 mit, welcher den Gast- und Schenkwirten verbietet Schülern, wenn sie nicht in Begleitung von Eltern, Vormündern oder Lehrern sind, Speisen und Getränke zum Ge- nusse in ihren Lokalen zu verabreichen; dulden Wirte wiederholt Trinkgelage von Schülern bei sich, kann ihnen die Konzession entzogen werden.
22. Juli 1580. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium genehmigt die Einführung der fünf- stelligen logarithmischen und trigonometrischen Tafeln von Gauss von Ostern 1881 ab.
6. November 1880. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teilt eine Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 27. September 1880 mit betreffend die Zuweisung ungetaufter Kinder zum Religionsunterricht. Demgemäss sollen ungetaufte Kinder evangelischer Eltern in Rücksicht auf die Zugehörigkeit der letzteren zur evangelischen Kirche den evangelischen, ungetaufte Kinder katholischer Eltern von dem entsprechenden Gesichtspunkt aus den katholischen Schulen zugewiesen werden und sollen dieselben auch den Religionsunterricht in dem Bekenntnisse ihrer Eltern erhalten.
13. Januar 1881. Verfügung des Kuratoriums der Realschule I. Ordnung, derzufolge von Ostern 1881 ab Parallelklassen für Sexta bis Sekunda bei der Realschule I. Ordnung bis auf weiteres und zwar so lange nicht errichtet werden, als noch Schüler in den gleichen Vorschulklassen der König-
lichen Gewerbe- und Handelsschule Aufnahme finden können.
II. Chronik.
Das Kuratorium der Anstalt bestand im vorigen Schuljahr aus den Herren: Oberbürgermeister Weise, Vorsitzendem des Kuratoriums, Stadtschulreferenten Metropolitan Dr theol. Hochhuth. Regierungsrat von Stark, Justizrat Hupfeld, Stadtrat Tegethof, Kaufmann Rittershausen, Maurermeister Zahn und dem Direktor der Realschule I. Ordnung Dr. Preime.
Das Schuljahr begann mit dem 5. April 1880, an demselben Tag wurden die neu aufgenom- menen Schiller geprüft, es schliesst mit dem 9. April 1881. Wührend dieser Zeit bestand das Kol- legium aus folgenden Lehrern:
I. Direktor Dr. Preime. II. Oberlehrer: 1. Prorektor Heuser, 2. Grebe, 3. Dr. Wittich,
4. Dr. Hornstein, 5. Dr. Siebert, 6. Dr. Hölting, 7. Dr. Kramm, 8. Stange. III. Ordentliche Lehrer: 1. Zwirnmann, 2. Dr. Schantz, 3. Krauth, 4. Ide, 5. Dr. Grebel, 6. Schwarz, 7. Dr. Ortmann, 8. Völler, 9. Dr. Stehlich, 10. Lange. IV. Wissen- schaftliche Hilfslehrer: 1. Dr. Danker, 2. Heydenreich. V. Probekandidaten: Dr. Wetzell.


