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4) Der bei Ockershausen von mir gemachte Anschnitt beweist ebenfalls, daß die Kon- glomerate zu dem überlagernden Buntsandstein in keiner näheren Beziehung stehen. Wären beide der Zeit nach unmittelbar aufeinander folgende Bildungen, so müßten, wie oben erwähnt, beiderlei Schichten so eng mit einander verschmolzen sein, daß ihre Trennung nur mit An- wendung einiger Gewalt bewerkstelligt werden könnte. Es müßten bei einer Spaltung ent- weder die feinkörnigen Schichten an den grobkörnigen hängen bleiben oder umgekehrt.
Dagegen beweisen die leichte Trennbarkeit beider Gebilde, die von den Geröllen der obersten Schicht des Rotliegenden stammenden Eindrücke auf der Unterfläche der Sandstein- platten, sowie der sich mit dem Erscheinen der untersten Schicht des Buntsandsteins geltend machende plötzliche und große petographische Wechsel, daß die Sandsteine wesentlich jünger sein müssen als die Konglomerate, daß sie mit anderen Worten dem Rotliegenden und nicht dem Zechstein angehören.


