Beilage zum Jahresbericht der Grossherzoglichen Realschule zu oppenbeim. Ostern 1903.
V
G. Spiegel,
Ausgeführter Lehrplan für den deutschen Unterricht in der Sexta der Realschule.
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I. Vorbemerkung.
Der neue Lehrplan für die Realschulen des Grossherzogtums Hessen(Darmstadt, Staatsverlag 1899) hat die Anzahl der deutschen Stunden in der VI auf 10 erhöht. Allerdings ist man auch in andern Staaten bestrebt gewesen, die Stunden namentlich in den Unterklassen zu vermehren, so in Sachsen auf 8 ¹) und in Preussen auf 5(inkl. 1 für Geschichtserzählungen); aber kein Lehrplan weist eine so hohe Zahl auf wie der hessische. Man ist allgemein der Ansicht, dass dem Deutschen heutzutage eine ganz besondere Wurdigung zu teil werden muss, es soll in den Mittelpunkt des gesamten Unterrichts treten.
Es ist natürlich, dass mit der Vermehrung der Stundenzahl die zu stellenden Anforderungen ebenfalls erhöht worden sind. Einmal liegt es dem Unterricht ob, mit der Erklärung des Wissensstoffs noch dessen Einübung und so einen Teil der Einprägung zu übernehmen, um die häusliche Arbeitszeit des Schülers auf das Mindestmass zu be- schränken. Sodann hat das Deutsche in der VI noch eine weitere Aufgabe. Zur Er- langung der hohen Stundenzahl verlegt der hessische Lehrplan den Beginn des fran- zösischen Unterrichts in die V. Damit erwächst dem Deutschen in der VI die Ver- pflichtung, den Unterricht in der Fremdsprache so vorzubereiten, dass deren Lehrziel bei der Kürzung um ein ganzes Jahr noch erreicht wirdd. Es übernimmt der deutsche Unterricht also die Verantwortung für die grammatisch-logische Ausbildung des Schulers, wie es im sächsischen Lehrplan ausdrücklich angegeben ist:„Der deutsche Unterricht soll den Schülern eine formale Bildung und damit eine Vorbereitung für den fremd- sprachlichen Unterricht gewähren.“ Dies geschieht insofern, als die Begriffe und Gesetze, die allen Schulsprachen gemeinsam sind, an der Muttersprache gewonnen werden, so dass sie beim Beginn der fremden Sprache als bekaunt vorausgesetzt und verwertet werden können.
. Leider haben wir beobachten müssen, dass manche Eltern, die ihre Jungen zunächst in die Volksschule geschickt haben, sie nun erst von V ab der Realschule zu- führen in der irrigen Meinung, ein eigentlicher Unterschied der beiden Erziehangs- anstalten beginne erst mit der Erlernung der Fremdsprache ²).
²) In einzelnen Anstalten Sachsens werden allerdings 2 zu einem propädeutischen Kursus im Französischen verwendet. Siehe Haubold: Der neusprachliche Unterricht in Sachsen. 1897. S. 36. ²) Dieselbe Erfahrung wurde in Sachsen gemacht, s. Iaubold a. a. 0.
No. 742.


