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V. Bas Zeugniss der Reife für Sekunda berechtigt
1. Zur Aufnahme in eine reorganisirte Gewerbeschule(desgl. das einer R. 1. O., eines anerkannten Progymnasiums, einer anerkannten höhern Bürgerschule mit Latein, oder das Zeugniss der Reife für die I. einer R. 2. O. oder das einer höhern Bürgerschule ohne Latein.)
2. Zur Aufnahme in die K. Gärtner-Lehranstalt zu Potsdam zur Ausbildung zum Kunst- und Landschafts-Gärtner(desgl. das einer R 2. O.).
Der Aufnahme muss voraufgehen eine 2-jährige Lehrzeit in einer Gärtnerei.
3. Zur Aufnahme als Eleve in eine K. Thierarzneischule sowie zur Zulassung zur Prüfung als Thierarzt(desgl. das einer R. 1. O.)..
4. Zur Aufnahme in die K. Militär-Rossarztschule zu Berlin(desgl. das einer Realschule oder einer zu Entlassungsprüfungen berechtigten höhern Bürgerschule).
Die Bewerber dürfen am 1. November des Aufnahmejahrs das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; sie müssen bei der Cavallerie, Artillerie oder dem Train in den Militärdienst getreten und zur Zeit der Anmeldung im April mindestens 6 Monate gedient haben.
5. Zur Zulassung zur Prüfung als Lehrer im Zeichnen, zur Aufnahme in das K. Musik- institut und in die akademische Hochschule für Musik zu Berlin(desgl. das einer R. 1. O.).
6. Zur Meldung zur Aufnahme in das K. Cadettenkorps(desgl. das einer R. 1. O.).
VI. Das Zeugniss aus untern Klassen berechtigt
zum Eintritt als Postgehülfe(desgl. das einer Realschule).
Der Aufzunehmende darf nicht jünger als 17 Jahre, ausnahmsweise auch erst 15 Jahre sein und muss richtig und zusammenhängend Deutsch schreiben und sprechen, mit den gewöhnlichen Rechnungsarten bis einschliess- lich zur Decimalbruch- und Verhältnissrechnung vollständig vertraut sein, eine deutliche Handschrift besitzen, die Lage der wichtigsten Orte kennen und französische Adressen, Länder- und Ortsnamen zu verstehen und verständlich auszusprechen im Stande sein.
VII. Das Zeugniss der Reife für Quinta berechtigt zur Aufnahme in die unterste Cl. der Voranstalten des K. Cadettenkorps(desgl. das einer R 1. O.).
Lehrplan. Prima.(Cursus zweijährig.)
Religion: 2 Stunden. Glaubenslehre, Römerbrief, Kirchengeschichte, Augustana und Johannes- evangelium. Wiederholung des frühern Pensums in der biblischen Geschichte und der gelernten Sprüche und Kirchenlieder.
Deutsch: 3 Stunden. Litteraturgeschichte bis zur Neuzeit; Lectüre: Walther von der Vogelweide, Klopstocks Oden, Lessings Hauptdramen und Laokoon; Goethesche Gedichte besonders aus der Weimarer Zeit; Schillers und Goethes Hauptdramen(bes. Iphigenia und Tasso). Logik und Psychologie. Aufsatzlehre. Vortragsübungen.
Latein: Wöchentlich entweder ein Extemporale(nach der Lectüre) oder ein Klassenscriptum oder ein häusliches Exercitium(beides aus Seyfferts Materialien). Ausserdem wird im ersten Vierteljahr jedes Semesters wöchentlich in einer Stunde ein kleiner Aufsatz gearbeitet, der durch die Lectüre im Nepos, Livius, Cäsar, Curtius u. s. w. vorbereitet ist; im zweiten Vierteljahr tritt an Stelle davon mit Zugrundelegung derselben Lectüre in der betreffenden
Stunde die Uebung im lateinischen Sprechen.— Monatlich ein Aufsatz. Grammatische Repetitionen im Anschluss an die Correktur. Als Canon der Lectüre hat sich in den letzten Jahren festgestellt: Cic. de officiis ein Buch— in Verrem 4tes Buch Tusculanen das
lte oder 5te Buch— de imperio Cn. Pompeji oder de oratore in Auswahl, Tacitus: Agricola. Auswahl aus Annalen, Germania. Horaz carmin, lib. I und Satiren, c. l. II und ars poetica, c. I. III und Satiren, c. l. IV und Episteln. Alle Monate wird eine Ode ganz oder theilweise gelernt(20— 24 Verse) und das früher Gelernte repetirt. Einübung der Metra.


