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„fahrungsmässig hervorgetretenen Nachtheile, dass selbst bei befähigten und fleissigen „Schülern das Maturitäts-Examen zu einer Ueberanstrengung im letzten Semester Ver- „anlassung gegeben hat, wirksam vorgebeugt werden kann. Wenn man dabei an die „Versuchung erinnert, über den für das Examen bestehenden Massstab noch hinauszu- „gehen, wie an den weitern, dem bloss gedächtnissmässigen Wissen einen besonderen „Werth beizulegen,— an die Nothwendigkeit, durch öftere Repetitionen in den Unter- „richtsgegenständen, welche vorzugsweise das Gedächtniss in Anspruch nehmen, der „Einprägüung der Schüler zu Hülfe zu kommen, so sind damit Gesichtspuncte bezeichnet, „die auch in den Berichten der einzelnen Herren Directoren bereits hervorgehoben „worden sind und als die nächsten Anhaltspuncte sich darstellen, den Umkreis der „Berathung aber keineswegs begrenzen.— Sodann wird bemerkt, dass eine neue um- „fassende Redaction der Vollziehungs-Vorschrift vom 7. August der im nächsten Jahre
„zusammentretenden Schul-Commission für Gymnasial-Angelegenheiten wird aufgetragen „werden.*)
(unterz.) Scheffer.“ Um dieselbe Zeit wurde durch Ministerial-Rescript vom 9. September 1857 das Gesuch einiger Einwohner von Marburg um Zurückführung des Gymmasial-Unterrichts zur Einfachheit in drei Abdrücken den Gymnasial-Directoren zur Keuntnissnahme und
Aeussérung nach Besprechung mit den betreffenden Lehrer-Lollegien zugefertigt. Eine Verfügung ist in dieser Sache noch nicht erfolgt.“**) 8
*) Ueber die allgemeinen Gradbestimmungen in den Maturitäts-Zeugnissen war übrigens schon früher durch Ministerial-Rescript vom 23. Februar 1857 vorbebaltlich einer deſinitiven Beschlussnahme den Directoren der Gymnasien die Weisung ertheilt worden, in denjenigen Fällen, wo das nach Maassgabe der bisherigen Bestimmungen zu ertheilende Gesammtprädikat der Reife nach der Ansicht der zur Maturitäts- prüfung berufenen Lehrer dem Gesummt-Ergebnisse der in den einzelnen Fächern dargelegten Kenntnisse nicht entspricht, Behufs der Eemächtigung zur Ertheilung einer angemessenen Prädicirung an das Kurfürst- liche Ministerium des Iunern zu berichten. 3
a*) Solche Erscheinungen, wie dieser Angriff gegen die bisherige Einrichtung der Gymnasien, als dessen Urheber Herr Dr. Heinrich Thiersch in Marburg sich bekannt hut, haben auch ihr Gutes. Denn diejenigen, Welche gegen wesentliche Kinrichtungen und gegenwärtige Zustände der Gymnasien ankämpfen, schärfen, wenn auch ihre Angriffe und Vorschläge, wie ich in diesem Falle überzeugt bin, unbegründet sind, doch die Aufmerksamkeit auf manche Einseitigkeiten und Uebertreibungen, in welche die Lehrer und Teiter der Gymnasien leicht verfallen können und Wohl theilweise verfallen sind; sie schaden aber der Anerkennung der Gymnasien wenigstens auf die Dauer nicht, wio sich das schon bei dem durch den Medicinalrath Karl lgnaz Lorinser zu Oppeln im Jahre 1836 gegen die Gymnasien erhohenen Angrifl gezeigt hat. IISL r
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