Aufsatz 
Allgemeines über den Unterricht in der deutschen Sprache. Über den Unterricht in der deutschen Grammatik. Über die theoretisch-praktische Einführung der Seminaristen in den Unterricht im Deutschen innerhalb der Volksschule
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45 Mittwoch, den 1 3. März. Anfang: 8 Uhr. Geſang.

9 10 Geometrie. Seminarlehrer Wahl.

1011 Naturgeſchichte. Seminarlehrer Dr. Heid. 1112 Einzelgeſang. Profeſſor Thurn. 2 3 Probelection im Katechiſiren. Seminarlehrer Stamm.

3 4 Probelection im naturgeſchicht⸗

lichen Anſchauungs⸗Unterricht. Seminarlehrer Soldan. 4 5 Probelection im Rechnen. Seuminarlehrer Wahl. 5 6 Probelection im Geſang. Profeſſor Thurn.

Donnerſtag den 14. März. Vormittags 11 Uhr: Entlaſſungsfeier.

II. Zur Beachtung.

a. Inſtruetion die Bildung der Schulpräparanden und die Bedingungen zur Aufnahme derſelben in die Schullehrer⸗Seminarien betreffend, erlaſſen von Groß⸗ berzoglicher Oberſtudien⸗Direction unterm 9. Mai 1864.

Zu dem Berufe eines Volksſchullehrers können nur ſolche Jünglinge zugelaſſen werden, die ſich ſchon in der Schule durch Talent, Fleiß, religiöſen Sinn und gutes Betragen aus⸗ gezeichnet haben und die zugleich die erforderliche körperliche Qualification beſitzen. Wer ſich dieſem Berufe zu widmen beabſichtigt, hat ſich alsbald nach dem Austritte aus der Schule bei der Kreis⸗Schulcommiſſion zu melden, derſelben ſein Entlaſſungszeugniß aus der von ihm beſuchten Schule, in welchem Fleiß, Fähigkeit, Kenntniſſe und Betragen prädicirt ſein müſſen, vorzulegen und zugleich den Lehrer zu bezeichnen, welcher ihn zum Eintritt in das Schullehrer⸗Seminar vorbereiten ſoll.

Die Kreis⸗Schulcommiſſion veranlaßt hierauf eine Prüfung, ob der Präparand die zu einem Volksſchullehrer erforderlichen Keuntniſſe und Eigenſchaften beſitzt, und überweiſt ihn ſodann dem von ihm gewählten Lehrer. Hält die Kreis⸗Schulcommiſſion die Wahl des Lehrers für ungeeignet, ſo hat ſie dieſelbe auf einen anderen Lehrer zu lenken, den Präparanden über⸗ haupt auf das Beſte zu berathen und mit Anweiſung wegen ſeiner Vorbildung für das Seminar zu verſehen. Auch wird dieſelbe nicht unterlaſſen, da, wo es auf Grund der vor⸗ genommenen Prüfung nöthig iſt, von der Wahl des Lehrerberufs abzurathen.

Gleichzeitig mit der Ueberweiſung des Präparanden an den gewählten Lehrer beauftragt die Kreis⸗Schulcommiſſion den einſchlägigen Orts⸗Schulvorſtand, den Präparanden während ſeiner Vorbereitungszeit in ſeinem ganzen Verhalten zu überwachen.

1 Bei Schulviſitationen haben die Viſitatoren auch uͤber die etwa vorhandenen Präparan⸗ den die geeignete Erkundigung einzuziehen.

Dem Lehrer, welcher den Vorbereituugsunterricht übernimmt, bleibt es überlaſſen, ſich erforderlichen Falls zu dieſem Zwecke mit den Seminar⸗Directionen zu benehmen. Bei der Aufnahme⸗Prüfung in das Schullehrer⸗Seminar, die am Orte und von den Lehrern des Seminars abgehalten und vorher in der Darmſtädter Zeitung angekündigt wird, ſind vom Schulvorſtand folgende Zeugniſſe an die betreffende Seminar⸗Direction einzuſchicken:

1. Ein Zeugniß des Lehrers, bei welchem der Präparand ſeine Ausbildung erlangt hat, über ſeine Kenntniſſe in den einzelnen Unterrichtsgegenſtänden, über die Dauer ſeiner Vor⸗ bereitungszeit, ſeinen Fleiß und ſeine Aufführung; M 26M