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ſein Sinkommend Er bezahlt alſo Steuer für ſein Einkommen und für die Quelle oder Grundlage ſeines Einkommens.
Inwiefern iſt das berechtigt?d Nun, wenn der Bauer ſtirbt, ſtirbt da der Acker auch?d Wenn der Rentner ſtirbt, ſtirbt ſein Vermögen, muß die Bäckerei eingehen, wenn der Bäckermeiſter ſtirbtd Wie iſts aber beim Arzt, beim Lehrerd Ibr ſeht, hier iſt das SEinkommen einzig und allein geknüpft an die Perſon. Man bezeichnet das Einkommen aus dem Gewerbe, Kapitalvermögen und Grundbeſitz als fundiertes, begründetes SEinkommen.
Iſt nun die Einkommen- und Dermögensſteuer bei allen Bürgern gleichd Wonach richtet ſie ſichd Wie erfährt die Steuerbehörde die Höhe des Einkommens und Vermögens d(Einſchätzung, Selbſtangabe.) Wie oder wie oft wird die Steuer bezahlt?(In regelmäßigen Zielen.)
Solche Steuern nun, die nach der Leiſtungsfähigkeit in regelmäßigen Sielen direkt an die Staats⸗- oder Gemeindekaſſe bezahlt werden, nennt man direkte Steuern.
Welches iſt der Vorzug der direkten Steuernd(Sinkommen und Vermögen.) Nachteild(Schwerer zu ermitteln und ärgerlich zu zahlen.) Vorzug der indirekten Steuern?(ARuhen vielfach auf Genußmittel, denen man entſagen kann; die Steuern zahlen ſich bei einer guten Flaſche Wein, einer feinen Sigarre ganz behaglich, ohne daß man es merkt.) Schattenſeiten?(Ruhen ſie auf notwendigen Verbrauchsgegenſtänden, auf Lebensmitteln, ſo belaſten ſie gerade die ärmeren kinderreichen Familien.)
Für welche Verbände werden dann die Steuern bezahltd Nun, welche zwei Steuerzettel gibt es dennd? Gibt es auch einen Kirchen⸗ ſteuerzettel? Es gibt aber doch Kirchenſteuer, wie wird ſie erhoben?d (Landeskirchenſteuer mit der ſtaatlichen, örtliche Kirchenſteuer mit der Gemeindeſteuer.) Gibts auch einen Steuerzettel für das Reichd Warum nichtd(Das Reich erhebt bis jetzt nur indirekte Steuern.)
Nun wollen wir das alles noch einmal wiederholen in anderer Reihenfolge, geleitet durch folgende
Gliederung:
Sinleitung: Steuerdebatten im Abgeordnetenhaus, im Reichstag, Austragen der Steuerzettel.
Ausführung: I. Empfänger der Steuern: Gemeinde, Staat, Kirchen, Reich.


