Aufsatz 
Welche Beziehungen können am Reformrealgymnasium zwischen dem Englischen und Lateinischen hergestellt werden? Ein Beitrag zur Konzentration im Sprachunterricht
Entstehung
Einzelbild herunterladen

40

II. Erlasse und Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

(Erlasse des Herrn Unterrichtsministers, Verfügungen des Königlichen Provinzial- Schulkollegiums in Kassel.)

Erlaſs vom 2. März 1903: Schüler mit der Reife für Prima einer der 3 oberen Schul- arten haben vor dem Eintritt in die Fähnrichsprüfung den Besuch einer sog. Presse nicht nötig.

Erlaſs vom 1. April 1903 ersucht die Behörden(bezw. Direktoren), den von Prof. Dr. Fränkel in Halle veröffentlichten Vortrag überGesundheit und Alkohol zu beachten.

Erlafs vom 30. April 1903 weist auf die vom Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten unter dem 25. Januar 1900 erlassenen neuen Bestimmungen hin, wonach für die Zulassung zu der Laufbahn für den Königlichen Forstverwaltungsdienst das Zeugnis der Reife von einem deutschen Gymnasium oder Realgymnasium oder einer preufsischen oder einer dieser gleichstehenden aufserpreufsischen Oberrealschule und in diesem Zeugnis ein unbe- dingt genügendes Urteil in der Mathematik verlangt wird.

Erlafs vom 15. Mai 1903 ersucht um Auskunft darüber, in welchem Umfange zur Zeit das Schülerrudern bei den höheren Lehranstalten gepflegt wird.

Erlafs vom 26. Juni 1903 bringt zur Kenntnis, daſs der geschäftsführende Ausschufs des deutschen Turnlehrer-Vereins eine Statistik über den jetzigen Stand des Turnwesens auf- zustellen beabsichtigt.

Verfügung vom 18. September 1903 veranlafst die Direktoren zu berichten, in welcher Weise 1903 das Sedanfest an den von ihnen geleiteten Schulen gefeiert worden ist.

Erlafs vom 4. November 1903 ordnet im Einklang mit früheren Bestimmungen an, dafs, wer am Schlusse des Lehrganges der Obersekunda die Schule verläfst, ohne in die Unterprima versetzt zu sein, zur Prüfung behufs Nachweises der Primareife als sogenannter Extraneer frühestens gegen den Schlufs des auf den Abgang von der Schule folgenden Halb- jahres zugelassen werden kann.

Erlafs vom 24. November 1903 verlangt Auskunft, welche Abiturienten des Oster- und Michaelistermins 1902 sich einem anderen als dem bei ihrem Abgang von der Schule an- gegebenen Berufe nachträglich tatsächlich zugewandt haben.

Erlafs vom 29. Juni 1903 weist auf die zur Bekanntmachung vom 27. November 1902 betreffend die Ersetzung der Vorprüfung und der ersten Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufache durch die Diplomprüfung an den Technischen Hochschulen unter dem 10. Februar 1903 erlassenen Ausführungsbestimmungen hin.

Verfügung vom 6. Januar 1904: 1 Exemplar des Werkes von Wislicenus, Deutschlands Seemacht einst und jetzt(Geschenk Seiner Majestät des Kaisers und Königs) wird als Prämie zum 27. Januar für einen besonders guten Schüler überwiesen.

Verfügung vom 19. Januar 1904 betrifft die Bekämpfung des Miſsbrauchs geistiger Getränke.

Erlaſs vom 14. Dezember 1903 teilt die Grundsätze für die Reihenfolge mit, in der in Zukunft die Oberlehrer zur Charakterisierung als Professor vorzuschlagen sind.

Erlaſs vom 19. Februar 1904 ordnet an, daſs den Turnlehrern, welche den allgemeinen deutschen Turnlehrertag in Quedlinburg(18. bis 22. Mai d. Js.) besuchen wollen, der hierfür erforderliche Urlaub erteilt werde.