Aufsatz 
Productus horridus Sowerby und seine Lagerstätte. Eine paläontologisch-geologische Skizze
Entstehung
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6. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Gymuaſium zu Büdingen.

Das neue Schuljahr wird mit dem 13. April 1874 beginnen. Anmeldungen zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium wolle man Sonntag den 12. April bei dem Unterzeichneten machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler wird Montag den 13. April, Vormittags von 8 Uhr an, im Gymnaſialgebäude vor⸗ genommen, worauf Dienstag den 14. des beſagten Monats, Vormittags um 10 Uhr, die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahrs erfolgt.

Zur Aufnahme in die unterſte Claſſe des Gymnaſiums iſt erforderlich:

1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;

2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können;

3) daß ſie in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kennt⸗ niß der vier Species beſitzen.

Büdingen, den 24. März 1874.

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums.

Krämer.