bedurfte es strengerer Disciplinärmittel nicht, sie zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhualten. Zu einer Ausweisung aus der Anstalt ergab sich keine Veranlassung; die Carcerstrafe wurde bei 9. Schülern und bei 2 derselben zu wiederholten Malen, das Ausnahmever- fahren(s. Programm von 1864 S. 35), bei welchem die disciplinarische Behandlung der betreffenden Schüler am Schlusse: jeder Woche von der Classenconferenz erfolgt, bei 3 Schülern zur Anwendung gebracht. Alle in den früheren Jahresberichten er- wähnten Einrichtungen der Anstalt zur Handhabung der Schuldisciplin, insbesondere auch zur Beaufsichtigung der auswärtigen Schüler, sind in dem verflossenen Schul- jahre unverändert beibehalten und ihrer Ausführung ist jede mögliche, Sorgfalt Seuza. met worden. leams loom
83 I. desundheitvustand der Lehrer und Sehüler.
Von den Thrern. des Gymnasjumns wurden. zwar uMehrere durch Unxohlsein zur Aussetaung ihrer: Lchrstunden genöthigt; doch waren diese Verhinderungen, da keine derselben lungére Leit, dauerte, und fast alle Lehrstunden qurch Vertretungen ausge- füllt’ wurden, für die Anstalt im Allgemeinen mit nachtheiligen Folgen nicht verbunden, und die Erreichung des Lehrzieles ist in keinem Unterrichtsgegenstande durch die erwähn- ten Verhinderungen beeinträchtigt worden. Der Gesundheitszustand unserer Schüler, deren wir auch in dem verflossenen Schuljahre keinen durch den Tod verloren haben, bot keine von unseren gewölinlichen Erfahrungen abweichende Erscheinung dar und war im Ganzen nicht unbefriedigend. Wir haben auch in dem verflossenen Schuljahre neben dem geistigen und sittlichen auch das Körperliche Gedeihen unserer Schüler stets im Auge behalten und sind, eifrig bemüht gewesen, von der Einrichtung unsérer Anstalt Alles fern zu halten, was die Gesundheit unserer Schüler nach irgend einer Seite hin hätte gefährden oder benachtheiligen können, wie uns denn zu der oben erxähnten Verminderung der Lehrstundem in ert unteren Classen vorzugsweise die Sorge für dien Gäszunhan der Schüler ver ranlasst hat.
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1II Chronik dos Gantastitnus
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Zunächst; iet hler nachträglich das, LersePn der am lusse des Sehulahre 1863 vorgenommenen Maturitätsprüfung, doren„schriftlicher Theil am 10.,, 11, 12, und 13. Februar stattgefunden. hatte, su erwähnen, und zwar wurde, nachdem am 3. 4. und 5. März auch die mündliche Prüfung abgehalten worden war, den Fhatriehine Wilhelm Ghristfreund, Friedrich Creutz und Friedrich Cuntz aus Wiesbaden, Jacob Dresler aus Schierstein, Rudolf Firnhaber aus Wiesbaden, Karl Genth aus Langenschwal- bach, Julius Kessler und Ernst Rössler, aus Wiepbaden, Adolf Vonhausen aus Wehen und Karl Zeiger aus Gemmerich das Zeugniss der Reife zu den akademischen Studien ertheilt. gilqineilt.d. elaDié Auinahmeprüfung fand am 6. April statt. Nach dem Ergebnisse derselben, beziehungsweise auf den Grund von Abgangszeuguissen inländischer Gymnasien wur-
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