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ihm mit redlicher Offenheit, ohne andere. Rücksicht, 2u ezeichnen, was dieser Beför- derung etwa entgegenstehen möchte.“ S 0n Wenige Monate nach seinem Vetter- und, asnbnen Vergchied am 249 März 1816 auch der hochbejahrte Herzog Friedrich August, mit welchem der Mannesstamm der Usingen-Saarbrücken’schen Linie des Hanses Nassau erlosch, und des verewigten Fürsten von Nassau-Weilburg Sohn Wilhelm wurde nun zur Regierung des Herzog- thums Nassausberufen, welche er in seinem 24. Lebensjahre antrat. Noch in demsel- ben Jahre erfuhr das Land seine letzte Territorialveränderung, indem durch die Pa- tente vom1 17. October 1816 die Bewohner der an Preussen abgetretenen, Aemter Neunkirchen, Burbach und Atzbach ihrer Unterthanenpflicht gegen Nassau entbunden wurden, dieses aber gleichzeitig von der ihm, zugefallenen Niedergrafschaft Catzeneln- bogen Besitz ergrift, und soh gelangte das Herzogthum Nassau vollständig, zu, dem- jenigen Territorialumfange, welcher ihm seitdem unverändert geblieben igt.; A So war es denn durch den Willen der Vorsehung dahin gSLeaene ehs die schönen Länder zwischen Main, Lahn, Sieg undeRhein, welche unser gegenwärtiges Herzogthum Nassau bilden, diese im Herzen von Deutschland liegenden, trefflich ab- gerundeten, durch Schönheit, der Natur, Fruchtbarkeit des Bodens, Manigfaltigkeit der Erzeugnisse, einen hohen landwirthschaftlichen Culturzustand und die vortrefflichen Eigenschaften ihrer Bewohner ausgezeichneten, Länder jetzt einem einzigen Fürsten gehorchten und zwar einem Fürsten aus demjenigen Hause, welchem der bei weitem grössere Theil-der, vereinigten Lande schom seit Jahrhunderten unterworfen gewe- sen, War. un ,y dI reb n. buu mtflaHI ſ ſA BA Werfen, Wir einen Blick auf die vierundzwanzigjdhrige segensrejohe errhn des durch strengen Rechtssinn, politischen Scharfblick, hohe, Einsicht ungd Willenskraft ausgezeichneten Herzogs Wilhelm, so müssen wir uns zunächst die grossen Sehwierig- keiten vergegenwärtigen, mit welchen er bei der Lösung der ihm von seinen Vorgäy- gern hinterlassenen Aufgabe zu kämpfen hatte. Das Herzogthum Nassan, Wax aus vier und zwanzig Gebietstheilen, welche unter der, Herrschaft, Verschiedener TLandes. und, Territorialherrn. gestanden hatten, zusammengesetzt; denn es- bestand ausser, den altnassauischen, Besitzungen, aus vormals mainzischen, trierischen, Pfälzischen„ heß- sischen, reighsritterschaftlichen, und viglen angern Gebietstheilen, in, welchen allen die grösste Verschiedenheit der, politischen Einrichtungen, der Rechts- und Verwaltungs- formen herrschte. Waren auch etwa zwei Drittheile. des ganzen Staatsgebietes aus alten nassauischen Stammländern zusammengesetzt, 80 txng dieser Umstand doch nieht dazu bei, jene Verschiedenbeit und wahrbaft hunte, Manigfaltigkeit der inneren Ver- hältnisse zu vermindern; denn auch die altnassauischen Gebiete Varen, unter eine grosse Anzahl Fürsten aus dem nassauischen Haunse vertheilt gewesen, welehe, zwar in Beang auf Erbfolge und’ Erhaltung, des gemeinschaftlichen, Familieneigenthums, durch Ver- träge unter sich verbunden waren, in ihren, Ländern aber die grösste, Versehiedenheit der inueren Einrichtungen, der Rechts- und, Nerfassungsverhältnisse bestehen liessen.


