Aufsatz 
Der Bruderkrieg der Söhne Ludwig's des Frommen und der Vertrag zu Verdun / nach den Quellen dargestellt von Karl Schwartz
Entstehung
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ol Bald nach diesem Ereignisse traf die reiche und blühende Stadt Nantes ein schreckliches Schicksal. Sie wurde von den Normannen überfallen und ausgeplündert; aber diese wilden Schaa- ren lieſsen sich die reiche Beute, welche sie gewannen, nicht genügen; sie richteten unter den wehr- losen Einwohnern ein furchtbares Blutbad an, verschonten nicht Alter, nicht Geschlecht und mor- deten selbst den Bischof Guntbard und mit ihm eine grofse Anzahl Priester. Nachdem sie hierauf die nördlichere Rüste Aquitaniens verwüstet katten, bemächtigten sie sich der Insel Rhé, südlich von Poitou, auf welcher sie sich feste Wohnsitze einrichteten, nicht um hier in friedlicher Rube zu verweilen, sondern um Streifzüge nach allen Richtungen hin zu unternelimen.¹)

Lambert, der nach Rainald's Tode mit Hilfe des Brittonenherzogs in den Besitz der Stadt Nantes gelangt war, hatte von dem Werke seiner Rache keinen bleibenden Gewinn, da er sich No- menog's Freundschaft nicht auf die Dauer zu erhalten wusste. Dieser vertrieb seinen Bundesgenos- sen und suchte sich fortan in unabhängiger Stellung gegen das Frankenreich zu behaupten. ²)

Schon der traurige Zustand der Länder, welche durch die Verwüstungen des Krieges so viele Drangsale erlitten hatten, die allgemeine Sehnsucht der Völker nach der Wiederkehr glücklicherer Tage, die Abneigung der Vasallen gegen Erneuerung der unseeligen Heerfahrten, der Wunsch der Rönige, sich endlich im gesicherten Besitze ihrer Herrschergebiete zu schen, musste das Friedenswerk zu Verdun wesentlich erleichtern; der Abfall der Bretagne und die von Seiten der Normannen dro- henden Gefahren mussten als neue, mächtige Beweggründe für die Wiederherstellung der inneren Eintracht im fränkischen Reiche erscheinen.

So wurde denn endlich, zur Freude der Fürsten nad Völker, in der ersten Hälfte des August 345 des Vertrag zu Verdun ſeierlich abgeschlossen; ³) die Könige gelobten durch einen Eid, den-

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111 IANIS 1) Chronicon de gestis Normannorum in Francia b. Pertz I, 532: Northmanni urbem Namnetum aggressi, interfectis episcopo, et multos clericorum atque laicorum, sexusque promiscui, depraedata civitate inferioris Aqui- taniae partes adoriumtur. Ac postremum insulam quandam ingressi, hiemare decreverunt. Prud. Trec. a. 843 Pertz 1, 439 u. 440: Piratae Nordmannorum urbem Namnétum adgressi, interfectis episcopo et multis clericorum atque aicorum sexusque Prornispui, depraedata civitate, inferioris Aquitaniae partes depopulari adoriuntur; ad postremum insulam quamdam ingressi, convectis a continenti domibus, hiemare velut perpetuis sedibus statuerunt. Fragm. chron. Pontanell. Pertz II, 302. Chron. Aquitan. Pertz II, 253. Ademari hist. III, 17 Pertz VI, 121. 2) Dass Lambert aus Rache gegen Karl oder Nomenog die Normannen herbeigerufen, lässt sich schwerlich behaupten, Nach dem Chronicon Namnetense bei Lohinean Histoire de Bretagne II, 35 fand das Zerwirfniss zwischen Lambert und Nomenog und die Vertreibung des Ersteren durch den Letzteren erst nach der Verwüstung der Stadt Nantes statt, mithin kann Lambert die Normannen nicht eingeladen haben, um an Nomenog Rache zu üben, Im Widerspruch damit sagt nun freilich das Fragm. ex vet. registr. monast. St. Serg. Andegav. b. Du Chesne Scr. Fr. II. 386, dass Lambert nach dem Siege über Rainald in den Besitz von Nantes gelangt, dass bald nachher zwischen ihm und Nontenog Streit ausgebrochen und jener von diesem vertrieben worden sei, worauf die Normannen, etwa einen Monat nach Lamberts Vertreibung, die Stadt Nantes überfallen hätten. Nach dieser Erzählung wäre es allerdings wahrscheinlich, dass der Raubzug der Normannen durch Lambert's Aufreizungen veranlasst wurde. Ich habe es jedoch vorgezogen, bei der Darstellung dieser Begebenheiten mich an die Chronik von Nantes zu halten, als dem Klosterregister von Angers zu folgen und daher die Vorfälle in der Bretagne in keine Verbindung mit dem Angriffe der Normannen gebracht, für welchen man auch keine andere Veranlassung zu suchen braucht als ihre Raubsucht. 4 3 4. 1 3) Bei Meichelbéck Hist. Frising. Tom. I P. 11 p. 320 n. 629 findet sich eine Urkunde, welche über einen zwischen dem Bischofe Erchanbert und einem weltlichen Groſsen, Paldricus, ahgeschlossenen Vergleich ausgestellt wurde und zwar; in loco nuncupante Dungheih quod est inxta civitate Viriduna, ubi trium fratrum Hludharii, Hludovici, et Karoli facta est concordia, anno incarnat. 843 indict. VI, actum die X mensis VIII hoc est IV idus Augusti. Diese Urkunde ist nicht ohne Interesse; denn wir erkennen aus derselben eiuestheils, dass der Vertrag zu Verdun nicht in dieser Stadt selbst, sondern in der Nähe derselben, in loco nuncupante Dungheih, abgeschlossen wurde, anderseits dass dieses vor dem 10. August geschah, da in jener Urkunde der genannte Vertrag als bereit⸗ abgeschlossen erwähnt wird. Wo aber lag der Ort Dungheihl? Auf keiner mir bekannten Karte findet sich der-