Aufsatz 
De Romanorum reipublicae inter Sulam Caesaremque dictatores forma : Part. I. De populi Romani majestate
Entstehung
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II. Chronik des Gymnasiums.

Wahrend des Schuljahrs 1857 bis 1858, das mit dem 10. April v. J. seinen Anfang nahm, und nunmehr mit den auf den 4. und 5. im Aprit d. J. festgesetzten öffentlichen Prüfungen ge- schlossen werden wird, haben weiter keine Veränderungen im Lehrercollegium Statt gefunden, als dass der Rector Ferdin. Dommerich von Obernkirchen, welebem seit November 1836 Unterricht, insbesondere naturwissenschaftlicher, provisorisech übertragen worden war, durch höchstes Reseript vom 25. Nov. 1857 zum ordentlichen Lehrer des Gymnasiums deſinitiv bestellt worden ist. Auch wurde unterm 26. Sept. v. J. vermittelst höchsten Beschlusses der Lehramtscandidat Johann Friedrich Lotz aus Hanau, zu seiner weiteren Ausbildung im Lehrfache, als Practikant beim Gymnasium zugelassen und zu dem Ende, nach der im§. 1. enthaltenen Vorschrift der über die Ausbildung der Auseultanten an Gymnasien aufgestellten, und von Rurf. Ministerium des Ianern unterm 16. Nov. 1837 den Gymnasialdirektoren zugegangenen, allgemeinen Grundsaätze, ihm nicht blos mathematischer und naturwissenschaftlicher Unterricht in Secunda, Quarta und Quinta über- wiesen, sondern auch der fleissige Besuch der Lehrstunden anderer Lehrer zur Pflicht gemacht.

Der schon im vorigen Schuljahr zu Stande gekommene gegeuseitige Austausch der in den Rurhess. und Königl. Preuss. Gymnasien erscheinenden Programme wurde durch hoben Ministe- rialbeschluss vom 6. April 1837 auch auf die Rönigl. Sächsischen Gymnasien ausgedehnt und durch Umtausch der zu Ostern v. J. erschienenen diesscitigen Programme alsbald zur Ausfäh- rung gebracht.

Von den im Laufe dieses Schuljahrs ergangenen organischen Verfügungen Rurf. Miuiste- riums des Iunern hebe ich hier noch drei, als besonders wichtig und förderlich für ein gleichmäs- siges und übereinstimmendes Verfabren sämmtlicher Gymnasiallehrer in der ihnen obliegenden Leitung und Beaufsichtigung ihrer Zöglinge hervor, nämlich 1) eine Instruction für die Classen- ordinarien vom 20. Febr. 1857; 2) die unterm 253. Oct. v. J. erfolgte Bestätigung eines Ent- wurfs von Gesetzen für die Schüler des hiesigen Gymnasiums, und 5) eine neue Dienstanwei- sung für die Gymnasiallehrer vom 14. Febr. d. J.

Die Lehranstalt erkennt es mit innigem Danke gegen die göttliche Vorschung, dass in die- sem Jahre die Lehrer sowohl als die Schüler, einige schnell vorübergegangene Unpässlichkeiten Einzelner abgerechnet, sich eines ungestörten Gesundheitszustandes zu erfreuen hatten.

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III. Statistische Bemerkungen.

Die Frequenz des Gymnasiums hat, da schon im Laufe und am Schlusse des vorigen und auch noch während des jetzt zu Ende gehenden Schuljahrs viele Schüler ihren Vorsatz, sich den Studien zu widmen, aufgaben, und, um zu einem anderen Berufe überzugchen, die Anstalt ver- liessen, gegen die frühere abgenommen, wie sich aus folgender Darstellung des Classenbestands in beiden Semestern ergibt. Es wurde nämlich Cl. I im Sommer von 15, im Winter von 12, Cl. II im S§. von 13, im W. von 14, Cl. III im S. von 11, im W. von 15, Cl. IV im S. von 21, im W. von 16, Cl. V im S. von 18, im W. von 19, Cl. VI im S. von 11, im W. von 9 Schülern besucht.

Diejenigen Lehr- und Bildungsmittel des Gymnasiums, welche sich einer Erweiterung zu erfreuen hatten, sind: