Aufsatz 
Über Verschmelzung lateinischer Adjektiva mit nachfolgenden Substantiven zu einem Gesamtbegriffe
Entstehung
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Zu Ostern 1884 hatte die Umwandlung unsrer Realschule in ein Realprogymnasium auf Beschluss des Gemeindevorstandes und des Kuratoriums begonnen mit freiwilliger Zu- stimmung der meisten Eltern der jüngeren Schüler, welche damals noch ihre Söhne in die lateinlose Realschule hätten eintreten lassen können, es aber vorzogen, sie lateinisch lernen zu lassen.(Siehe Programm von 1885 8. 27.) Die damalige Sexta war durch Erlass des Herrn Ministers vom 14. November 1884 als Anfangsklasse der neuen Schule bezeichnet worden; somit trat zu Ostern 1889 die Untersekunda des Realprogymnasiums ins Leben. Neben der Realschule bestand schon seit längerer Zeit das Progymnasium, welches aber der staatlichen Anerkennung entbehrte, da der Gemeindevorstand es 1884 abgelehnt hatte, der Forderung der Regierung entsprechend, den Lehrern Wohnungsgeld-Zuschus⸗ zu bewilligen. Dieses sollte erst dann geschehen, wenn das Realprogymnasium ausgebaut sei und zusammen mit dem Progymnasium durch seine Leistungen sich die Anerkennung der Königlichen Re-

gierung erworben habe.

Demnach mussten im Herbste 1889 die vorbereitenden Schritte gethan werden, um mit Ende des Schuljahres der neuen Doppelanstalt die staatliche Berechtigung zu erwerben. In einer Reihe von Sitzungen des Kuratoriums und des Gemeindevorstandes wurde Beschluss gefasst über die Umgestaltung des alten Statutes, über die Zahl der Lehrer und die Besold- ungsverhältnisse und über den beim Königl. Provinzial-Schulkollegium zu stellenden Antrag, auf Anerkennung des Realprogymnasiums geneigtest hinzuwirken.

Auf letzteren Antrag hin hielt Herr Geheimrat Dr. Lahmeyer im Auftrage der Königlichen Regierung am 20. und 21. November eine Revision, bei welcher die Schule im ganzen, einschliesslich der Bibliothek und der Sammlungen, einer genauen Prüfung unterzogen, pesonders aber die schriftlichen und mündlichen Leistungen der oberen Klassen des Realpro- gymnasiums und des Progymnasiums ins Auge gefasst wurden. Die über den Kenntnisstand der Schüler und über die Lehrmethode gemachten Beobachtungen wurden dem Unterzeich- neten zur Besprechung in einer Konferens mitgeteilt.

Die Weihnachtsferien begannen am 23. Dezember 12 Uhr mittags und dauerten bis zum 6. Januar. Inzwischen hatte eine Grippeepidemie sich in der Stadt sehr stark verbreitet, so dass am 7. Januar ein grosser Teil der Schüler zum Besuche des Unterrichts unfähig und bei Eröffnung der Schule eine weitere Verbreitung der Krankheit zu befürchten war. Auf ärztlichen Rat und nach Bestimmung des Kuratoriums wurde daher der Unterricht bis zum 12. Januar ausgesetzt. Am 13. Januar fehlten in den Klassen noch 25 Schüler wegen Krankheit, doch trat bald ein normaler Gesundheitszustand ein.

Am 27. Januar wurde der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers mit Gesang, Gebet und Schülerdeklamationen begangen. Die Festrede hielt der Direktor.

Nachdem durch Verfügung des Herrn Minister(siehe II, 12) die Prüfung der Unter- sekundaner des Pro- und Realprogymnasiums angeordnet worden war, bestimmte das König- liche Provinzialschulkollegium für die Anfertigung der sehriftlichen Arbeiten die Zeit vom 10.14. Februar, für die mündlichen Prüfungen den 26. und 27. desselben Monats. Den Vorsitz bei den letztgenannten Prüfungen, denen sich 14 Schüler unterzogen, führte der Königliche Prüf- ungskommissar, Geheime Regierungsrat Dr. Lahmeyer, es wohnte ihnen bei das Mitglied des Kuratoriums, Herr Polizeidirektor Schaffner. Ueber das Ergebnis der Prüfung und die Entscheidung des Herrn Ministers hinsichtlich der Anerkennung des Pro- und Realpro- gymnasiums wird im nächsten Programme berichtet werden.

Die schriftlichen Prüfungen der Unter-Primaner der Realschule fanden vom 3. bis 7 März statt, die mündliche Prüfung am 14. März.

Der Gesundheitszustand der Schüler war, abgesehen von den ersten Wochen des Jan., ein günstiger; doch hatten wir den Tod eines Schülers zu beklagen. Der Quintaner Mar Emmerich erlag am 23. Oktober der Diphtheritis. Da die Art der Krankheit, welche seinen Tod herbeigeführt hatte, die Begleitung zum Friedhof verbot, so wurde von dem Unterzeich- neten aur Stunde der Beerdigung in Quinta eine Trauerfeier veranstaltet zur Erinnerung an den Heimgegangenen.