Aufsatz 
Über Verschmelzung lateinischer Adjektiva mit nachfolgenden Substantiven zu einem Gesamtbegriffe
Entstehung
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II. Verfügungen der Königlichen Behörden, welche von allgemeinem Interesse sind.

1. Am 3. April 1889 genehmigt das Königl. Provinzial-Schulkollegium, dass das Schul- geld der Schüler der Untertertia dem der Obertertia gleichgestellt, also auf 90 Mark jährlich festgesetzt werde.

2. Der Herr Minister bestimmt durch Erlass vom 28. März, mitgeteilt durch Verfügung des Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 6. April, dass in den Verwaltungsberichten die auswär- tigen Schüler geschieden werden sollen in solehe, die aus Umorten zur Schule kommen, und in solche, die im Schulorte in Pension sind.

3. Verfügung vom 13. April bestimmt, dass Mitteilungen über Ergebnisse der schrift- lichen Reifeprüfung an die Schüler unterbleiben sollen.

4. Verfügung vom 7. Mai über den Geschichtsunterricht. Für VI. und V. wird Sagen-

geschichte bestimmt und Lebensbilder aus allen drei Zeiträumen der Geschichte bis zum Re-

gierungsantritt Wilhelms II; für IV. griechische und römische Geschichte; für III?pg. und rpg. deutsche Geschichte bis 1555, IIIipg. und rpg. bis 1871; IIpg. alto Geschichte; IIrpg. in einem Jahre: griechische Geschichte und erste Hälfte des Mittelalters, im andern Jahre:- mische Geschichte und zweite Hälfte des Mittelalters, sowie die Reformationszeit bis 1555. Gleichzeitig werden über die vom Lehrer zu befolgende Behandlung des Stoffes Vor- schriften gegeben.

5. Verfügung vom 16. Mai verlangt Einsendung eines Verzeichnisses sämtlicher in der Zeit vom 1. Mai 1879 bis zum 1. Juli 1889 abgeschaffter, beziehungsweise neu eingeführter, Lehrbücher..

6. Verfügung vom 5. Juni. Zeugnisse über wissenschaftliche Befähigung für den ein- jährig-freiwilligen Dienst sollen nach dem neuen Schema siehe§. 90 No. 4 der Allerhöchst genehmigten deutschen Wehrordnung vom November 1888 ausgestellt werden,

7. Verfügung vom 29. Juni. Bei grosser Hitze sollen die Fenster der Klassenzimmer auch nachts offenstehen.

8. Verfügung vom 15. November genehmigt Einführung von Herbst, Hilfsbuch für die deutsche Litteraturgeschichte in II und I; von Seydlitz, Grundzüge der Heographie in VI, Seydlitz, Kleine Schulgeographie zunächst in III statt Daniel; von Krebs, Lehrbuch der Physik für Real- und höhere Bürgerschulen in II, statt Jochmann; Rüdorff, Grundriss der Chemie in IIipg.; von Debes Schulatlas in 50 Karten in III..

9. Verfügung vom 23. Dezember. Die Einführung v. Bambergs griechischer Schul- grammatik, zunächst in III? pg., statt Gerth, wird genehmigt. 1

10. Durch Verfügung vom 23. Dezember wird die Vercinigung von IIIepg. mit IIIerpg. einerseits, von IIIipg. mit IIItrpg. andererseits beim naturwissenschaftlichen Unterricht genehmigt.

11. Verfügung vom 18. Januar übermittelt einen Erlass des Herrn Ministers vom 24. Dezember, in welchem auf die traurige Thatsache des Vorkommans von Selbstmorden unter den Schülern höherer Lehranstalten hingewiesen und allen Lehrerkollegien zur Pflicht gemacht wird, diesem Uebel mit allen Kräften entgegen zu arbeiten durch liebevolle Hingabe an den Lehrberuf, durch individuelle Behandlung zarter Naturen, durch rechtzeitigen Hinweis auf vor- handene Unreife zur Versetzung, durch nachdrückliche Aufforderung an die Eltern, ganz un- begabte Knaben einem anderen Berufe zuzuführen, durch vertrauensvolles Zusamwenwirken mit den Familien.

12. Verfügung des Herrn Ministers, vom 24. Januar, durch welche die Veranstaltung einer Prüfung der Progymnasial-Untersekundaner angeordnet wird, um ihre Reife für Ober- sekunda festzustellen. Die schriftlichen Arbeiten und die Protokolle über den Verlauf der mündlichen Prüfung sind behufs der Entscheidung über die Anerkennung des Pro- und Re- alprogymnasiums dem Herrn Minister einzureichen. Der Fortbestand der Realschul- prima bis Ostern 1891 wird genehmigt.