Die gegenwärtige Bedeutung des mathematisch-physikalischen Unterrichts an Gymnasien.
(Entsprechend der Gircularverfügung vom 31. März 1882.)
Die zahlreichen Stimmen, welche von berufener und unberufener Seite auf Versammlungen und in der Tagespresse vor einer Reihe von Jahren immer lebhafter eine stärkere Betonung des mathematisch-physikalischen Unterrichts an Gymnasien verlangten, verstummten in Preußen naturgemäß zum größten Teil, nachdem durch die Cirkularverfügung vom 31. März 1882 die Verhältnisse an den preußischen Gymnasien unter Berücksichtigung mancher der geäußerten Wünsche neu geordnet worden waren. In der jüngsten Zeit jedoch kehren zum Teil die alten Klagen wieder, wobei sich freilich in der Regel ergiebt, daß die Bedeutung der Revision den Anklägern nicht hinlänglich bekannt geworden ist. Es soll daher in folgendem versucht werden, klarzulegen, welche Aufgaben der mathematisch-physikalische Unterricht an Gymnasien zu lösen hat, wie die Lösung durch die stattgehabte Revision erleichtert ist, und weshalb die erwarteten Erfolge naturgemäß erst nach einer längeren Reihe von Jahren zu voller Geltung gelangen- können. Außerdem soll durch eine Vergleichung mit dem entsprechenden Unterrichtsprogramm in einigen außerpreußischen deutschen Staaten sowie in Oesterreich und Frankreich dargethan werden, wie dort die Lösung der in Rede stehenden Frage versucht ist.
Voraus schicke ich eine kurze Aufzühlung der hauptsächlichsten Anderungen, die im mathematisch-physikalischen Unterrichtsprogramm seit 1882 Platz gegriffen haben, und zwar sollen sie mit Rücksicht auf denjenigen Zeitpunkt besprochen werden, an welchem jede derselben zum ersten Male bei den Leistungen der Abiturienten sich geltend macht. Es werden dies zunächst die Anderungen im Programm der oberen Klassen sein. Hier ist das Wesentlichste die stärkere Betonung der Physik sowohl durch Verdoppelung der Stundenzahl in Ober- und Untersekunda, welche von Ostern 1883 ab obligatorisch wurde, als auch durch die auf das schriftliche und mündliche Abiturientenexamen bezüglichen Bestimmungen. Eine einfache Rechnung ergiebt, daß zum ersten Male bei dem diesjährigen Abiturientenexamen(1887) an allen preußsischen Gymnasien solche Schüler geprüft werden, die an der Erweiterung des physikalischen Unterrichts vollständig Teil genommen haben. Erst in den nächsten Jahren werden solche Schüler zum Examen gelangen, die von der auf der Tertia vorgeschriebenen Teilung des mathematischen Unterrichtes Nutzen gezogen


