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„Alle Zeughäuser, Magazine mit Lebensmitteln und Munition, Kasernen und Militärgebäude nebst Gerätschaften, Pläne, Karten und Militärschriften mußten der französischen Armee nach Aufstellung von Verzeichnissen überlassen werden.“
Es verließen Mainz: am 27. Dezember 1797 die Hessen- Darmstädter Bataillone; am 23. Dezember das Kurtrierer Bataillon; am 29. Dezember die Reste der österreichischen Truppen; am 30. Dezember die Reichstruppen und die vier Kurmainzer Bataillone. Am Mittag des 29. Dezember be- setzten zwei französische Grenadierkompagnien das Wies- badener und Gautor; am 30. Dezember folgten die übrigen Truppenmassen, so daß an diesem Tage die französische Gar- nison 3434 Köpfe zählte. Die Bürger mußten die Soldaten in die Häuser aufnehmen und trotz ihrer bedrängten Verhält- nisse verpflegen. Das war die erste schwere Enttäuschung, die der Bewohnerschaft von Mainz nach dem Ende der kur- fürstlichen Herrschaft bereitet wurde.
Zur Abtretung des linken Rheinufers fehlte noch die Zustimmung des Deutschen Reiches. Diese Tatsache mag Frankreich zum Teil veranlaßt haben, das Rheingebiet vor- erst der Republik nicht einzuverleiben, sondern in ihrem Namen durch einen Regierungsbeamten verwalten zu lassen. ¹) Dazu war der Elsässer Rudler, bisher Richter am Pariser Kassationshofe, ausersehen. Am 11. Januar 17938 traf er in Mainz ein. Sein Auftrag lautete dahin, die Länder zwischen Maas und Rhein sowie zwischen Mosel und Rhein in De- partemente, in Sprengel für Korrektionell-(Besserungs-) gerichte und in Kantone einzuteilen, die Verwaltungs-, Ge- richts- und sonstigen Beamten zu ernennen, die Finanzgesetz- gebung einzuführen, aus den Gesetzen, die für Belgien bereits veröffentlicht seien, die erforderlichen herauszunehmen und bekannt zu geben. In dieser Tätigkeit unterstand Rudler dem Pariser Minister für Gerechtigkeitspflege. Am 23. Januar 17938 war die Aufgabe vollendet. Das bezeichnete Gebiet mit 1 600 000 Einwohnern und mehr als 1300 Quadratmeilen zerfiel in die vier Departemente Roer(Aachen), Saar (Trier), Rhein und Mosel(Koblenz) und Donnersberg (Mainz). Letzteres setzte sich aus 37 Kantonen zusammen. An dem gleichen Tage wurden die kurfürstlichen Regie- rungen, Magistrate usw., die bisher weiter bestanden hatten, aufgehoben, aber bis zur Bestellung der neuen Behörden im Amte belassen. Am 19. Februar 1798 hatte Rudler alle Be- hörden bestellt, die Zentralverwaltungen für die Leitung der
1¹1) Bockenheimer a. a. O. 4. Buch„Mainz, ein Teil der fran- zösischen Republik“ S. 180— 245; K. G. Bockenheimer, Gesch. der Stadt Mainz während der zweiten französ. Herrschaft, Mainz 1890.


