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geben wordten, scheinet unndt würdt vermercket, daßs solche
mehr auß hasß und mießgunst alß anderen uhrsachen halben
herrührendt beschehen. Maintz, den 24. Decembris ao 1673 Emundt Rokoch. ¹)
Zu(3). Erwiderung des Hausmeisters im Kaufhause, Johann Kaspar Diellman(ohne Datumm).
Hochwurdtigster Ertz-Bischoff gnedtigster Churfurst unndt Ferr ¹²)
Auß dem drietten Ppunckten über daß Kauffhaus wegen verkauffung der frembden 3 tag marckrecht belangent wie auch wegen deß überschlags, so sie selbsten thuen, so dan alhießige burger einen Cran auß dem Kauffhaus machen, undt die guter im hauß verlohren werden, solches haben ableßent vernonmen und thuen darüber in underthenigkeit zue ge- horsamer folg berichten,
Daß wegen der drey tag Marckrecht in lhro Churfürst. Gnaden Alberto hochsee. andenckens verfaßten ordtnung zue sehen, wan ein frembder handler anhero kombt, Er oder sein brodtgesint in einem öffenen gast- oder schildtwirtshaus zehret, derselbe solle in alhiessigem Kauffhaus verbleiben undt macht haben, so lang ihnen beliebig, seine güter wie herkommens verkauffen oder den Factoren übergeben, welcher gebrauch undt altes herkomenß die Statt Nürnberg undt Bam- berger Bürger zue Franckfurt und andere örther jährlich sich annoch bedienen, Sintemahlen uns diener die new verfaßte ordnung eingehendiget undt weder den Burgern noch frembden biß Dato puplicirt, dieselbe ein weit mehrers inhält undt nach- führet alß benandtliche 3 tag wie zue sehen. Dahero unß dienern nicht gebühren wollen, ehe undt zue vor die Neu ordnung puplicirt undt den frembden solches eröffnet, dieselbe undt ihre güter Zugang von der Statt zue verweissen, welches nicht allein der Burgerschaft schedlich wie auch lhrer Churfürst. Gnaden gefell dardurch geschmehlert, sonden wihr bey der Ordnung inhalt verbleiben biß auf gnädigste revocation.
1) Die Unterschrift rührt von Rokoch selbst her.
2) Nr. 1900. Aktenstück Nr. 73. Auf der Rückseite steht: Ahn Ihro Churfürst. Gnaden underthenigster bericht daß Kauffhaus betreffend.
Die beiden Hausmeister und sämtliche Diener des Kaufhauses hatten um den 13. Juli 1673 auf Befehl des Kurfürsten Lothar riedrich ein Gutachten über die Verhältnisse im Kaufhaus eingereicht. (Nr. 199. Aktenstück Nr. 13.) Da aber keiner der neun pPunkte zu den Artikeln der Beschwerden Beziehung hat, so kann dieses Schrift- stück hier übergangen werden.
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