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regten Inquisitionsprocesses auf einen fiscalischen processum ordinarium und beging andere Nullitäten mehr.« Deswegen rief Dietrich Heyler den kaiserlichen Schutz an. Darauf befahl der Kaiser unter dem 5. Dezember 1675 dem Frankf. Magistrat einen ausführlichen Bericht abzustatten und bis auf weitere Verordnung in dieser Sache nicht zu verfahren. Heyler und sein Advokat hatten namentlich geltend gemacht, dass Rokoch zunächst auf seinen gewesenen Buchhalter Gundeloch Verdacht gehabt und diesen habe arrestieren lassen»alss Er(Rok.) aber bey Ihme sich umb so starckhe Summa gelts zu erholen desperirt, da habe er sich an Frankfurt und sich gegen ihn(Heyler) gewendet.« Nach Er— klärung der Rokochischen sämtlichen Erben— denn Emund war nicht mehr am Leben— war Gungdeloch deswegen verhaftet worden,»weil stracks bei befundenem diebstal der depositarius Philiſps Mangold zu seiner und der seinigen angemasten entschultung(entschüttung?) sich auff lIhne Gundelochen bezogen und austrück— lich asseriert, auch annoch wiewohl mit unwahrheit und ungrund behaubten will, dass der Rokochische Geldstockh Ihme von Gundelochen so leicht wie er sich nachgehents bey der eröffnung befunden, geliefert were worden.« Die Rokochischen sämtlichen Erben— genauer werden sie nicht benannt— wandten sich söfort nach Einstellung des Ver— fahrens an den Kurfürst Damian Hartard, um durch seine Ver— mittelung eine Wiederaufnahme der Sache zu erwirken. Dieser liess dann auch an seinen Residenten in Wien, Gudenus, an eine Reihe von Reichshofräten, an den Cantzlei— verwalter des Reichskammergerichtes in Speyer und auch an den Kaiser selbst schreiben. Am 26. Aug. 1677 verwies dieser die Sache an die Stadt Frankfurt zurück. Die Akten schildern ausserdem die Bemühungen Feylers, für die fehlende Summe Kaution zu stellen, berichten aber naturgemäss nichts über den Ausgang des Prozesses. Hierüber gibt eine Stelle der Mainzer Vicedominatsakten¹) den erwünschten Aufschluss. Sie lautet:»Dietrich Heyler fiandelssmann von Franckhforth, welcher Eine geraume Zeit wegen der in Frankhforth denen Rokochischen Erben gestohlene 40000 Reichsthaler in Dukaten alhie gefangen gesessen und scharpf examinirt worden durch Einige hierzu absonderlich deputirte H. Commissarien, ward den 31. October 1681 vor dass Peinliche Halssgericht uf die Renth gepracht und zum galgen condemnirt, auch würckh-— lich daran gehenckhet ohnerachtet Er bey dem beinlich
1) V. D. A. 1675— 82 S. 285a.


