Aufsatz 
Über eine Art von Schwingungscurven doppelter Krümmung / Reinhard Schreiber
Entstehung
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Die Vorschule giebt Knaben von 6 9 Jahren in zwei aufsteigenden Klassen die für die Aufnahme in Sexta gymn. oder real. nothwendigen Vorkenntnisse, nämlich Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Kenntniss der Redetheile, eine leserliche und reinliche Handschrift, Fähigkeit Dictirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben, Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen und Bekanntschaft mit einigen Geschichten des Alten und Neuen Testamentes.

Das Progymnasium bezweckt die Vorbildung seiner Schüler für die entsprechenden Klassen eines vollständigen Gymnasiums und ist demgemäss in seinen einzelnen Klassen möglichst übereinstimmend mit den gleichnamigen Klassen des Gymnasiums organisirt. In den unteren Klassen finden Combinationen mit den Realklassen statt.

3) Die Realschule II. Ordn. verfolgt ausschliesslich das Ziel der Vorbildung für den bürgerlichen Beruf und für

das gewerbliche und commercielle Leben. Sie ist keine Fachschule, sondern eine Bildungsanstalt, welche das geistige Vermögen ihrer Schüler zu derjenigen Entwickelung bringen will, welche die nothwendige Voraussetzung einer freien und selbstständigen Erfassung des späteren Lebensberufes bildet. In der Wahl ihrer Bildungsmittel concentrirt sie sich auf diejenigen Sprachen und Wissenschaften, welche im modernen Leben von vorwiegendem Einflusse sind. In der unteren Lehrstufe treten die Sprachen, in der oberen daneben die mathematisch-natur- wissenschaftlichen Disciplinen in den Vordergrunâ; das Lateinische ist vom Lehrplane ausgeschlossen. Der Cursus ist in Prima zweijährig, in den übrigen Klassen einjährig, im Ganzen siebenjährig. Die durch die vollständige Absolvirung des Cursus gewonnene Bildung befähigt vornehmlich zu allen höheren technischen Studien; das durch die Abiturientenprüfung erworbene Zeugniss der Reife berechtigt insbesondere zum Eintritt in die Königliche Gewerbe-Akademie zu Berlin; einjähriger Besuch der Prima gewährt die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst.

Die Berechtigungen, welche den verschiedenen höheren Lehranstalten Seitens des Staates eingeräumt

werden, sind folgende:

1) Abgangszeugniss von I gymn: Zulassung zum Studium der Theologie, Jurisprudenz und der Cameralwissenschaften, der Medicin, Chirurgie und Philologie auf allen norddeutschen Universitäten.

2) Abgangszeugniss von Igymn. und real. 1. Ordnung: Aufnahme in die Königl. Bau-Akademie und die Königl. Berg-Akademie zu Berlin und in die Königl. Forst-Akademie zu Neustadt-Eberswalde, Zu- lassung zum reitenden Feldjägercorps und als Posteleve, Dispensation vom Portepéefähnrich-Examen.

3) Abgangszeugniss von I gymn. und real. 1l. und 2. Ord.: Aufnahme in die Königl. Gewerbe- Akademie zu Berlin.

4) Zeugniss aus I. gymn. und real. oder Abgangszeugniss von I. real. 2. Ordn: Zulassung zur Verwaltung der indirecten Steuern und als Civilaspirant für den Marine-Intendanturdienst.

5) Zeugniss aus Igymn. und real 1. und 2. Ordn.: Aufnahme in eine Provinzial-Gewerbeschule.

6) Zeugniss aus I gymn. und real. 1. Ordn.: Zulassung als Civilaspirant für den Militär-Intendantur- dienst.

7) Zeugniss für Igymn. und real. 1. Ordn., Abgangszeugniss von lreal. 2. Ordn.: Zulassung zur Markscheider- und zur Feldmesserprüfung, zum Civil-Supernumertariat bei den Provinzial-Verwaltungs- behörden, als Civilaspirant für den militärischen Magazindienst bei den Proviantämtern.

8) Zeugniss für Igymn. und real. 1. und 2. Ordn.: Zulassung zum Justiz-Subalterndienst.

9) Zeugniss für I gymn und real. 1. Ordn.: Zulassung zum Fähnrichsexamen.

10) Zeugniss aus II gymn. und real. 1. Ordn. und aus Ireal. 2. Ordn.: Annahme als Apotheker- lehrling, als Civileleve auf der Königl. Thierarzneischule zu Berlin, als Postexpedientenanwärter.

11) Zeugniss aus II gymn. und real. 1. Ordn.: Zulassung als Seecadett(Eintritt in die Kriegsmarine mit Aussicht auf Beförderung zum Offccier).

12) Zeugniss für II gymn. und real. 1. Ordn., aus II real. 2. Ordn.: Aufnahme in die obere Abtheilung der Königl. Gärtner-Lehranstalt zu Potsdam.

13) Zeugniss für II gymn. und real. l. und 2. Ordn.: Annahme als Postexpeditions-Gehülfe, Aufnahme in die Militär-Rossarztschule zu Berlin.