Aufsatz 
Mitteilungen aus den neuen Lehrplänen für die höheren Schulen
Entstehung
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des gelingenden Strebens und ohne die wohlwollende Ermunterung des ernſtlichen, aber noch nicht ausreichend erfolgreichen Fleißes. Die Lehrkollegien haben ſich gegenwärtig zu erhalten, daß eine ſolche bloß äußerliche Erfüllung des Berufes nicht bloß die ſittliche Einwirkung des Unterrichts auf⸗ hebt, ſondern auch dem Schüler die Arbeit verleitet und erſchwert, und daß dieſelbe durch ein Hin⸗ ausgehen der Schule über die ihr angemeſſenen Dimenſionen zwar erklärt, aber weder notwendig veranlaßt wird, wie hoch ſchätzbare Beiſpiele des Gegenteils beweiſen, noch gerechtfertigt werden kann. Auch in dieſem Falle muß an die allgemein vorhandene Gefahr erinnert werden, weil dieſelbe un⸗ verkennbar zum Teil bereits zur Thatſache geworden iſt.

Andererſeits hat der Bedarf an Lehrkräften für die Erweiterung der beſtehenden und für die zahlreichen neu entſtandenen Lehranſtalten dahin geführt, daß in der Regel die Lehramtskandidaten unmittelbar nach dem Beſtehen der wiſſenſchaftlichen Prüfung mit der Beſchäftigung und Verant⸗ wortlichkeit einer vollen Lehrkraft betraut worden ſind. Wenn ſchon an ſich das Probejahr nur unter ſtrengſter Einhaltung der darüber getroffenen Beſtimmungen und durch die einſichtige Hingeb⸗ ung des Direktors an die Beobachtung und Anleitung des Kandidaten den Zweck der Einführung in die Kunſt des Unterrichtens annähernd zu erreichen vermag, ſo hat es durch ſeine Umwandlung in eine kommiſſariſche volle Beſchäftigung ſeine Bedeutung großenteils verloren. Durch den in den letzten Jahren eingetretenen erheblichen Zuwachs an Lehramtskandidaten und durch die gleichzeitig ſeltener werdende Errichtung neuer Lehranſtalten tritt das Probejahr gegenwärtig wieder in ordnungs⸗ mäßige Ausführung; dieſelbe wird des Erfolges nicht entbehren, wenn der Hingebung der Direktoren an ihre Aufgabe die Überzeugung der Kandidaten entgegenkommt, daß ſie das Lehren erſt zu lernen haben.

Die Reviſion der Lehrpläne hat weſentlich den Zweck verfolgt, Hinderniſſe zu beſeitigen, welche in der Lehreinrichtung der höheren Schulen ſelbſt den Erfolgen ihres Unterrichts entgegenſtehen; da⸗ gegen vermag dieſelbe nicht Schwierigkeiten zu löſen, welche aus anderen thatſächlichen Verhältniſſen hervorgehen. Die Direktoren und Lehrerkollegien werden nicht verkennen, daß in den angeführten hauptſächlichen Schwierigkeiten zugleich einige der vornehmſten Anläſſe bezeichnet ſind, aus denen eine Überbürdung der Schüler in denjenigen Fällen hervorgeht, in welchen dieſelbe als thatſächlich vorhanden und durch die Anſprüche der Schule ſelbſt herbeigeführt anzuerkennen iſt, und daß nicht durch die bloße Beſeitigung einzelner Mißgriffe, ſondern nur durch ein Gelingen der Thätigkeit der Schule in ihrem ganzen Umfange die Überbürdungsklagen können zum Verſtummen gebracht werden. Zu der bewährten Berufstreue der Direktoren und der Lehrerkollegien habe ich das Vertrauen, daß dieſelben in der Ausführung der revidirten Lehrpläne eine erneute Anregung finden werden, ihrerſeits dazu beizutragen, daß der in den Überbürdungsklagen hervorgetretene, das friſche und frohe Leben der Schulen lähmende Gegenſatz des Elternhauſes zu den Forderungen der Schule einem Einklange

der beiden zum Zuſammenwirken beſtimmten Faktoren weiche.