Aufsatz 
Mitteilungen aus den neuen Lehrplänen für die höheren Schulen
Entstehung
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Mitteilungen an⸗ len neuen Pehrplänen für lis höheren Schulen.

Durch miniſterielle Verfügung vom 31. März 1882 ſind mit Beginn des Schuljahres 1882/3 an ſämmtlichen höheren Schulen Preußens revidierte Lehrpläne in Kraft getreten. Aus der Ver⸗ fügung und den Lehrplänen teilen wir die für die Realgymnaſien) gültigen Beſtimmungen hier mit, da dieſelben aus naheliegenden Gründen ein Intereſſe für die Angehörigen unſerer Schüler beanſpruchen dürften:

Die Lehreinrichtung unſerer Gymnaſien beruht in ihren jetzt geltenden Beſtimmungen auf der umfaſſenden Reviſion, welche in den fünfziger Jahren vorbereitet, durch die Cirkularverfügung vom 12. Januar 1856 zur Ausführung gebracht worden iſt; die Lehreinrichtung der Realſchulen iſt durch die unter dem 6. Oktober 1859 erlaſſene Unterrichts⸗ und Prüfungs⸗Ordnung feſtgeſtellt.

In den Erfahrungen, welche während des ſeit dieſer Zeit verfloſſenen Vierteljahrhunderts ge⸗ ſammelt ſind, findet ſich die ausreichende Grundlage zu erneuter Erwägung der Frage, in wie weit die beſtehenden Einrichtungen als bewährt zu erachten ſind und an welchen Stellen ſie einer Aen⸗ derung bedürfen. Die Konferenz vom Oktober 1873, zu welcher der damalige Unterrichtsminiſter mit Männern, welche der Unterrichts⸗Verwaltung oder der unmittelbaren Lehrthätigkeit angehörten, Vertreter der verſchiedenſten Richtungen vereinigt hatte, hat ſowohl durch ihre eigenen, der Oeffent⸗ lichkeit übergebenen Verhandlungen, als insbeſondere durch deren Verwertung in den weiten Kreiſen

*) Der Lehrplan der Realprogymnaſien iſt dem der Realgymnaſien in den entſprechenden Klaſſen identiſch; ihr Lehrziel bildet die Reife für die Prima eines Realgymnaſiums.