Aufsatz 
Das Schreiben und die Schrift. Schulrede
Entstehung
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III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.

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Die Prüfung der neu aufzunehmenden Schület wird Montag, den 11. Mai, Morgens 9 Uhr, im Realſchulgebäude ſtattfinden.

Die Anmeldungen nebſt Einreichung der Zeugniſſe über den bisherigen Schulbeſuch geſchehen am 8. und 9. Mai von Morgens 9 12 Uhr in der Wohnung des Directors(Emmerich⸗ Joſephſtraße 13).

Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich anmeldenden Schüler müſſen mindeſtens im zehnten Lebensjahre ſich befinden, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Recht⸗ ſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß von den Hauptrechnungsarten(4 Species) beſitzen.

Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſſen iſt bedingt durch die Kenntniß der in den vorhergehenden Klaſſen vorgenommenen Lehrgegenſtände(ſiehe Seite 3 bis 8 des Programms).

Es iſt dringend angerathen, die Zöglinge der Realſchule im zehnten Lebensjahre zu übergeben und dieſelben alle Klaſſen erledigen zu laſſen, weil nur in dieſem Falle das von der Anſtalt vorgeſteckte Ziel vollſtändig erreicht; ſowie die Berechtigung der Zulaſſung zum einjährigen Freiwilligen⸗Dienſte erlangt werden kann. Was die Söhne auswärtiger Eltern, insbeſondere die vom Lande betrifft, ſo iſt im wohlver⸗ ſtandenen Intereſſe der Kinder zu wünſchen, daß dieſelben nicht erſt nach ihrer Confirmation in die Anſtalt gebracht werden, ſondern etwa zwei Jahre früher, damit ihr Wiſſen und ihr Alter mehr im Einklange mit dem Lehrplane ſtehe. Dieſes kann um ſo leichter und zwar ohne beſondere Opfer geſchehen, da außer dem gewöhnlichen Religionsunterricht auch der Communicanten⸗unterricht in der Realſchule ertheilt wird.

Hervorzuheben iſt, daß neben der allgemein ſittlich⸗religiöſen Bildung, welche als Grundlage aller Be⸗ rufsarten dient, die oberen Klaſſen der Realſchule insbeſondere den Unterricht gewähren, welcher zur Vor⸗ bildung des künftigen Kaufmannes, Technikers und Landwirthes, ſowie zur Vorbereitung für höhere techniſche Lehranſtalten nothwendig iſt. 3

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 11. Mai, Morgens 8 Uhr.

Das Schulgeld beträgt vierteljährig 6 Gulden und wird im Anfang jeden Quartals an den Einnehmer des Realſchulfonds, Herrn J. B. Pricken, im Locale der ſtädtiſchen Einnehmerei auf dem Stadthauſe, entrichtet.