Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule nebſt Einreichung der Geburtsſcheine und Zeugniſſe über den bisherigen Schulbeſuch geſchehen am 1. und 2. Oktober, Vormittags, in dem Realſchulgebäude(Stein⸗ gaſſe 4).
Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich anmeldenden Schüler müſſen mindeſtens im zehnten Lebensjahre ſich befinden, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Recht⸗ ſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß von den Hauptrechnungsarten(4 Species) beſitzen. Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſſen iſt bedingt durch die Kenntniß der in den vorher⸗ gehenden Klaſſen vorgenommenen Lehrgegenſtände.
Schüler, welche die Unter⸗Prima der Realſchule erledigen, erhalten hierdurch die Berechtigung der Zu⸗ laſſung als Einjährig⸗Freiwillige zum Militärdienſt.
Die Ober⸗Prima gewährt die geeignete Vorbereitung ſolchen Schülern, welche ſich den techniſchen Fächern, wie dem Bau⸗ und Maſchinenfach, dem Lehrfach, dem Militär⸗ und Poſtdienſt widmen und zum Beſuch höherer Lehranſtalten, insbeſondere der polytechniſchen Schule in Darmſtadt, durch eine Maturitätsprüfung die erlangte Reife nachzuweiſen haben.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerſtag den 3. Oktober, Morgens 3 Uhr.
Das Schulgeld beträgt vierteljährlich in den fünf unteren Klaſſen 7 Gulden, in den zwei oberſten Klaſſen 9 Gulden und wird im Anfang jeden Quartals an den Einnehmer des Realſchulfonds, J. B. Pricken, im Lokale der ſtädtiſchen Einnehmerei auf dem Stadthauſe entrichtet.
Ferien⸗Unterricht. Realſchüler, welche bisher eine der drei unteren Klaſſen beſucht haben, können während der ganzen Dauer der Ferien unentgeltlich täglich zwei Stunden unter Aufſicht und Nachhülfe von Lehrern in der Realſchule ihre Aufgaben machen.
Bade⸗ und Schwimm⸗Anſtalt. Allen die Realſchule beſuchenden Schülern wird während der Bade⸗
zeit der Beſuch der betreffenden Anſtalt des Herrn Ohaus nach zu erlaſſender Anordnung unentgeltlich geſtattet.
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