Aufsatz 
Perthes, ein deutsches Bürgerleben
Entstehung
Einzelbild herunterladen

15

III. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.

Die Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler wird Montag den 15. Mai, Morgens 9 Uhr im Realſchulgebäude ſtattfinden.

Die Anmeldungen nebſt Einreichung der Zeugniſſe über den bisherigen Schulbeſuch geſchehen am 12. und 13. Mai, von Morgens 912 Uhr in der Wohnung des Direktors(Emmerich⸗Joſephſtraße 13.)

Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich anmeldenden Schüler müſſen mindeſtens im zehn⸗ ten Lebensjahre ſich befinden, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß von den Hauptrechnungsarten(4 Species) beſitzen..

Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſſe iſt bedingt durch die Kenntniß der in den vorhergehenden Klaſſen vorgenommenen Lehrgegenſtände(ſiehe Seite 3 bis 8 des Programms.)

Es wird dringend angerathen, die Zöglinge der Realſchule im zehnten Lebensjahre zu über⸗ geben und dieſelbe alle Klaſſen erledigen zu laſſen, weil nur in dieſem Falle das von der Anſtalt vor⸗ geſteckte Ziel vollſtändig erreicht werden kann. Was die Söhne auswärtiger Eltern, insbeſondere die vom Lande betrifft, ſo iſt im wohlverſtandenen Intereſſe der Kinder zu wünſchen, daß dieſelben womöglich nicht erſt nach ihrer Konfirmation in die Anſtalt gebracht werden, ſondern etwa zwei Jahre früher, damit ihr Wiſſen und ihr Alter mehr im Einklange mit dem Lehrplane ſtehe. Dieſes kann um ſo leichter und zwar ohne beſondere Opfer geſchehen, da außer dem gewöhnlichen Religionsunterricht auch der Communicanten⸗unterricht in der Realſchule ertheilt wird.

Hervorzuheben iſt, daß neben der allgemein ſittlich religioͤſen Bildung, welche als Grundlage aller Berufsarten dient, die oberen Klaſſen der Realſchule insbeſondere den Unterricht gewähren, welcher zur Vorbildung des künftigen Kaufmanns, Technikers und Landwirthes, ſowie zur Vorberei⸗ tung für höhere techniſche Lehranſtalten nothwendig iſt.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 15. Mai, Morgens 8 Uhr.

Das Schulgeld beträgt vierteljährlich 6 Gulden und wird im Anfang jeden Quartals an den Ein⸗ nehmer des Realſchulfonds, Herrn Weſthofen, Welſchnonnengaſſe Nr. 9 entrichtet.