Aufsatz 
Ein altdeutsches Frühlingsfest. Eine kulturgeschichtliche Studie : 1. Teil
Entstehung
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. Den Abiturienten Hillebrand und Schlaadt würde die mündliche Prüfung erlaſſen worden ſein, wenn überhaupt beim erſten Examen eine Dispenſation zuläſſig geweſen wäre. Am 5. April 1873 wurden die erſten zur Univerſität übergehenden Zöglinge der Schule in einem öffentlichen Aktus, wobei der Abiturient Hillebrand in lateiniſcher Sprache die Abſchiedsrede hielt und der Unterprimaner Bering den ſcheidenden Mitſchülern Lebewohl ſagte, durch den Direktor feierlich aus der Anſtalt entlaſſen.

Nach dem glücklichen Reſultate der Abiturienten⸗Prüfung durfte die von uns übernommene Aufgabe, die ehemals Naſſauiſche Realſchule in eine gymnaſiale Lehranſtalt umzuwandeln und dann zu einem Preußiſchen Gymnaſium zu entwickeln, als vollſtändig gelöſt betrachtet werden. Trotz mancher Widerwärtigkeiten und Kämpfe war durch das einmütige Zuſammenwirken und die zähe Aus⸗ dauer der ſtädtiſchen Behörden und des Lehrerkollegiums dies ſchöne Ziel in verhältnißmäßig kur⸗ zer Zeit erreicht worden. Der aufgeführte Bau ſchien feſt gegründet. Allein bald ergab ſich, daß eine Gefahr wenn nicht für den Beſtand ſo doch für das fernere Aufblühen der neuen Schöpfung unverkennbar in der Schwierigkeit lag, die finanziellen Verhältniſſe des Gymnaſiums in be⸗ friedigender Weiſe zu regeln. Die Gehälter der Lehrer waren ſo gering, daß es den an der Anſtalt wirkenden Männern nicht zuzumuthen war, auf die Dauer die Kraft ihrer beſten Jahre der hieſigen Schule zu opfern, zumal da mittlerweile an den Königlichen Gymnaſien der neue Normal Etat ausgeführt war und in Folge deſſen ſich die dort angeſtellten Kollegen einer weit günſtigeren Lage zu erfreuen hatten. Die Mittel der Stadt waren durch den bisher geleiſteten jährlichen Beitrag von 4000 Thalern gänzlich erſchöpft, weshalb der Herr Miniſter auf den ein⸗ gehend gelieferten Nachweis in einem Erlaſſe vom 28. März 1873 bereitwilligſt anerkannte, daß die Gemeinde bis an die äußerſte Grenze ihrer Leiſtungsfähigkeit gegangen ſei. Durch die im Dezember 1872 gewährte Erhöhung des Staatszuſchuſſes von 750 auf 1500 Thaler konnten die Beſoldungen zur Noth auf den Standpunkt der dritten Klaſſe des alten Normal⸗Etats gebracht werden, Das Schulgeld ſofort erheblich zu ſteigern, ſchien auch nicht räthlich, ſo lange nicht an den benachbarten Gymnaſien dieſelbe Maßregel getroffen war. Daher war nur der Staat wirk⸗ ſame Hülfe zu leiſten im Stande. Nach langen Verhandlungen hat endlich unter dem 28. De⸗ zember 1873 der Herr Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten zu dem zuletzt gezahlten Zuſchuſſe von 1500 Thalern einen weiteren Bedürfnißzuſchuß von jährlich 1850 Thalern vom 1. Januar 1873 ab zunächſt auf neun Jahre alſo bis Ende 1881 aus Staats⸗ fonds bewilligt. Dieſer Betrag ermöglichte es, das Einkommen des Direktors, der 2 Oberlehrer⸗ und 4 ordentlichen Lehrerſtellen den Beſtimmungen des neuen Normal⸗Etats entſprechend feſtzu⸗ ſetzen. Auch wurde genehmigt, daß die Beſoldung des wiſſenſchaftlichen Hülfslehrers, des ordent⸗ lichen Elementarlehrers und des evangeliſchen Religionslehrers ſowie die Remuneration für den Turnunterricht und der Lohn des Pedellen angemeſſen verbeſſert werde. Freilich verfügte der Herr Miniſter gleichzeitig, daß vom 1. Oktober 1873 ab das Schulgeld auf durchſchnittlich 24 Thaler pro Jahr zu erhöhen ſei. Da indeß für ſämmtliche Gymnaſien der Provinz dieſe Steige⸗ rung angeordnet war, ſo fand man ſich leichter in das Unvermeidliche. Obendrein milderte es die Durchführung der Erhöhung, daß auf den Antrag des Kuratoriums ſtatt der bisher von den Schulgeld⸗Einnahmen für Freiſchüler abgeſetzten zehn Procent in der laufenden Etatsperiode