Aufsatz 
De oratione in novercam quae Antiphontis fertur dissertatio / von Schmitt
Entstehung
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13.Der Herr hat des Tages verheissen seine Güte, von Mendelssohn- Bartholdy. Chor der Männerstimmen.

14. UeberWallenstein's Lager von Schiller. Rede des Abiturienten Ludwig Rüttger, an deren Schlusse er von der Schule Abschied nehmen wird.

15. Hom. Il. XXIV, 154; vorgetragen von dem Obersecundaner Martin Günst.

16. Wittekind, von Platen; vorgetragen von dem Untersecundaner Richard Mauritius.

17. Ueber Klopstock's Verdienste als lyrischer Dichter. Rede des Unterprimaners Joseph Körber, an deren Schlusse er die Abschiedsrede des Abiturienten Rüttger im Namen der zurückbleibenden Schüler beantworten wird.

18.Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre, von L. v. Beethoven. Gemischter Chor.

19. Entlassung der Abiturienten. Bekanntmachung der Versctzungen in höhere Classen und Ab- theilungen.

Die Austheilung der Censuren und die Collocation der Schüler nach ihren Gesammtleistun- gen erfolgt hierauf, als Privatact der Schule, in den Classenzimmern.

Das neue Schuljahr wird Dienstag den 5. April, vormittags 8 Uhr, im Prüfungsaale mit Choralgesang(Nr. 2 des Gesangbuches von Dronke und Henkel) und Gebet eröffnet werden.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnasium, welche unter Vorlage eines Tauf- oder Ge- burtsscheines und eines Zeugnisses über den bisher genossenen Unterricht erfolgen müssen, ist der Unter- zeichnete in den Vormittagsstunden der drei letzten Tage der Osterwoche(am 31. März sowie am 1. und 2. April) anzunehmen bereit.

Die Angemeldeten müssen, wenn sie nicht unmittelbar vorher ein anderes kurhessisches Gymnasium besucht haben, sich einer Prüfung unterziehen, welche Dienstag den 5. April nach Beendigung der Er- öffnungsfeierlichkeit vorgenommen werden wird.

Wer in die Sexta eintreten will, muss in der Regel das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Die Vorkenntnisse, welche für diese Classe verlangt werden, sind: a) Fertigkeit im deutlichen und nach Verhältniss dieser Altersstufe ausdrucksvollen Lesen und im Sechreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) Fähigkeit, eine kurze Geschichte mündlich und schriftlich ohne allzu grobe Fehler nachzuerzählen; c) Fertigkeit im Rechnen der vier Species mit ganzen Zahlen; d) Kenntniss biblischer Geschichten. Vor- kenntnisse in der lateinischen Sprache sind hienach zur Aufnahme in die Sexta, in welcher Classe diese Sprache von ihren ersten Anfangsgründen an gelehrt wird, nicht erforderlich.