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direction mit der Bestimmung zu übergeben, denselben zur Hälfte an solche dürftige Sehüler, welche sich durch Sittlichkeit, Fleiss und Fähigkeiten einer Unterstützung würdig zeigen, zu vertheilen, zur Hälfte je- doch zur Begründung und Vermehrung eines Stipendienfonds verzinslich anzulegen, aus welchem alljähr- lich Schülern der bezeichneten Art Unterstützungen gewährt werden sollen. Die von den genannten Freunden der Anstalt im Herbste vorigen Jahres veranstaltete erste Sammlung hatte, obgleich dieselbe sich auf einen kleinen Kreis wohlthätiger Einwohner hiesiger Stadt beschränkte, einen so erfreulichen Er- folg, dass dem Unterzeichneten 80 Gulden als Ertrag derselben zu dem gedachten Zwecke übergeben werden konnten. Die Hälfte dieser Summe ist durch einstimmigen Beschluss des Lehrercollegiums vier hoffnungsvollen Schülern des Gymnasiums und zwar einem Obersecundaner, einem Untersecundaner, einem Obertertianer und einem Quintaner, welche durch ihre Armuth dieser Unterstützung in gleichem Grade bedürftig waren als sie derselben durch angestrengten Fleiss, musterhaftes Betragen und erfolgreiche Be- treibung ihrer wissenschaftlichen Ausbildung sich würdig gemacht hatten, zu gleichen Theilen zuerkannt, die Hälfte aber am 1. December v. J. bei hiesiger Sparkasse verzinslich angelegt und die betreffende Urkunde im Archive des Gymnasiums aufbewahrt worden.
Je mehr der Unterzeichnete durch diese schöne Kundgebung wahrer Menschenliebe erfreut worden ist, desto weniger kann er es sich versagen, den genannten Freunden der Anstalt sowie den übrigen edel- gesinnten Einwohnern hiesiger Stadt, welche das fromme Unternehmen jener Männer in so bereitwilliger Weise gefördert haben, hiedurch nochmals im Namen der Anstalt, welche dem Andenken an ihre Wohl- thäter durch alle Zukunft die aufrichtigste Verehrung widmen wird, den innigsten und wärmsten Dank auszusprechen. Möge ihnen Gott das Werk ihrer Mildthätigkeit mit seinem reichsten Segen vergelten!
D. Ordnung der öffentlichen Prüfung und Schlussfeierlichkeit.
Montag den 14. März.
Prüfung der Sexta von 8—10 Uhr.
Religionslehre. Hahn.— Latein. Hahn.— Geschichte. Gegenbaur.— Naturkunde. Becker.
Prüfung der OQuinta von 10—12 Uhr.
Religionslehre(mit Sexta combinirt). Wendel.— Criechisch. Schmitt.— Deutsch. Schmitt.— Arithmetik. Becker.
Prüfung der Quarta von 2—4 Uhr.
Religionslehre(mit Tertia combinirt). Wendel.— Corn. Nepos. Donner.— Geographie. Gegenbaur- Geometrie. Becker.


