Aufsatz 
De oratione in novercam quae Antiphontis fertur dissertatio / von Schmitt
Entstehung
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ianern Carl Abée, Johann Modest und Werner von Reinhart, den Ouintanern Emil Mauritius und Justus Schneider, den Sextanern Johann Stock und Otto Weismann. Mit den Vorträgen der Schüler wechselten vierstimmige Gesänge ab, welche von dem Chore der Männerstimmen ausgeführt wurden. Nach Beendigung der Schlussfeierlichkeit wurde, als Privatact der Schule, in den Classenzimmern die Vertheilung der Censuren und die auf die Gesammtleistungen der Schüler gegründete Collocation der- selben vorgenommen.

18. Das Wintersemester wurde am 11. October im Prüfungssaale mit Choralgesang(Nr. 45 des Ge- sangbuches), sowie mit Gebet und Anrede des Directors, welcher zugleich einige wesentliche Bestimmungen der Schulgesetze hervorhob und zu gewissenhafter Befolgung einschärfte, feierlich eröffnet. An die Er- öffnungsfeier schloss sich die Prüfung von 6 Recipienden, von welchen sich 3 für Obertertia, 2 für Quarta, 1 für Sexta gemeldet hatten und, nach dem Ergebnisse der Prüfung, 1 in Obertertia, 2 in Untertertia, 2 in Quarta und 1 in Sexta aufgenommen wurden. Am folgenden Tage, dem 12. October, begann der Unterricht.

19. Am 18. November wurde in der Gymnasialkirche das Andenken an die verstorbenen Wohlthäter des Gymnasiums, insbesondere an die frommen Stifter der Stipendien, unter Theilnahme der katholischen Lehrer und Schüler, durch ein feierliches Trauer-Gedächtnissamt begangen. Die Feierlichkeit dieser gottes- dienstlichen Handlung, welcher auch mehrere Angehörige der Verewigten beiwohnten, wurde noch erhöht durch einen für dieselbe von dem Gesanglehrer Henkel componirten und von einer Anzahl ausgewählter Schüler vorgetragenen vierstimmigen Trauergesang, mit welchem der einstimmige Gesang der übrigen Schüler abwechselte.

20. Am 26. November wurde der Gymnasiallehrer Dr. Volckmar, welcher angeklagt war, im Jahre 1850 eine aufrührische Flugschrift herausgegeben zu haben, auf Requisition Kurfürstlichen Garnisonsgerichts zu Cassel, Abtheilung für die Untersuchungen des permanenten Kriegsgerichts, zur Sicherung der gegen ihn aus dem angegebenen Grunde eingeleiteten Untersuchung, in Haft genommen und nach Cassel in das Castell abgeführt. Derselbe ist durch Erkenntniss Kurfürstlichen General-Auditorats vom 7. Februar des durch die genannte Druckschrift begangenen Majestätsverbrechens schuldig erkannt und zur Amtsentsetzung sowie zum Verluste des Rechts, die Kurhessische Nationalkokarde zu tragen, verurtheilt worden.

21. Zur Vertretung des Gymnassiallehrers Dr. Volckmar wurde sogleich nach dessen Abgange dahin Vorkehrung getroffen, dass der ganze von demselben seither besorgte Unterricht dem Lehrplane ge- mäss ohne Unterbrechung weitergeführt werden konnte, indem in Prima der Director 2 lateinische Stunden(Tac. Ann.), in Secunda derselbe nebst dem Ordinariate dieser Classe 5 griechische Stunden (Xen. Cyrop.), der Gymnasialhülfslehrer Schmitt 1 griechische Stunde(Grammatik und Exercitien), der Gymnasiallehrer Bormann 4 lateinische Stunden(Gramm. und Exercit.), in Tertia endlich der Gymnasial- lehrer Dr. Weismann 2 griechische Stunden(Hom. Odyss.) und der Gymnasialhülfslehrer Donner 2 lateinische Stunden(Ovid. Metam.) übernahm. Durch die Fürsorge Kurfürstlichen Ministeriums wurde übrigens dem Gymnasium die zur Ergänzung der in den Lehrkräften desselben eingetretenen Lücke erfor- derliche Aushülfe so zeitig gewährt, dass bereits durch hohen Beschluss vom 1. December der an der Realschule mit Progymnasium zu Schmalkalden auftragsweise beschäſtigte Gymnasialpracticant Dr. Gross mit einstweiliger Versehung einer Lehrerstelle an dem hiesigen Gymnasium gegen eine monatliche Ver-