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verlangt und ſeine Wißbegierde befriedigt, und kommt daher dem neuen Erzieher faſt ebenſo freundlich, vertrauensvoll und bereitwillig in Erfuͤllung ſeiner Forde⸗ rung wie dem Vater entgegen; aber trotz dem fuͤhlt das Kind die vorgegangene Veraͤnderung in ſeiner Lage durch erhoͤhte Anſpruͤche an ſeine Kraftaͤußerungen und durch ein von ihm verlangtes beengteres Verhalten, welche Anforderungen der unterrichtende Erzieher nicht unterlaſſen kann, und wird darum erſt, nachdem ihm die Regeln bekannt gemacht worden ſind, die es, um dieſen wie den Ge⸗ ſammtzwecken der Schule entſprechen zu koͤnnen, zu befolgen hat, ſich heiter im neuen Leben bewegen.
Aufklaͤrung durch Belehrung, durch Gebote oder Geſetze uͤber das neue Ver⸗ haͤltniß zum Lehrer und uͤber die zu erwartenden Thaͤtigkeitserweiſungen mit Be⸗ ziehung auf die beſonderen Zwecke jeder Schule iſt ſonach, wenn der Knabe auf dem Weg, auf welchem er zu ſeiner Ausbildung ſicher und leicht gelangt, wan⸗ deln und wenn er ihn freudig einhalten ſoll, gleich Anfangs unumgaͤnglich noͤ⸗ thig.— Wie unnatuͤrlich erſcheint dem Knaben das Gebot des Lehrers, daß er fortwaͤhrend ruhig, anhaltend aufmerkſam ſein und daß er ſogar ſeine Gefuͤhle, Wuͤnſche und heitere Einfaͤlle unterdruͤcken ſoll. Er wird es nicht thun, im Falle ihm hieruͤber Aufſchluß nebſt Geſetz nicht zu Theil werden. Denken wir jedoch erſt an Knaben, die gar nicht ans Schickliche und Rechte im Haus gewoͤhnt, ſon⸗ dern in jeglicher Weiſe verwoͤhnt worden ſind, an denen es leider jetzt gar nicht mangelt, ſo erhellet noch in hoͤherem Grad die Nothwendigkeit, ihnen die genau⸗ ſten Ge⸗ und Verbote ruͤckſichtlich dieſes Verhaͤltniſſes zu ertheilen.— Im Haus lebt das Kind in Verhaͤltniſſen zu Eltern, Geſchwiſtern, Verwandten, Freunden und Dienenden. Die Erwachſenen, gewoͤhnlich die Mehrzahl, regeln theils durch ihre Muſter, theils durch ihre Befehle ſein Verhalten gegen ſie, gegen Geſchwi⸗ ſter, andere Kinder und Hausgenoſſen. Spiel, Erheiterung, Arbeit, Befriedigung des Mittheilungstriebs, der phyſiſchen Beduͤrfniſſe u. ſ. w. bilden die naͤchſten Zwecke und Bindemittel dieſes Lebens. In der Schule tritt jedoch das Kind auch in Verhaͤltniß zu ſolchen Altersgenoſſen, denen ſaͤmmtlich waͤhrend ihres Aufent⸗ haltes in der Schule ganz andere Zielpunkte als im Haus zum Erreichen vorge⸗ ſteckt ſind, und ſteht hier gewoͤhnlich nur einem Erwachſenen gegenuͤber. in Benehmen der Kinder gegen einander in der Weiſe, wie es die Schulzwecke ge⸗ bieten, zu erzeugen, thut daher Noth. Folgendes gehoͤrt dazu. Es muß in jeder Schule die Willkuͤr der Einzelnen gegen einander beſchraͤnkt, das Recht der Ein⸗ zelnen geſchuͤtzt, der freundliche Verkehr durch Wohlwollen, Theilnahme, Vertraͤg⸗ lichkeit u. ſ. w. recht abſichtlich gepfiegt und dadurch ein ſtreng geordnetes, recht⸗ liches und zugleich auch liebevolles Zuſammenleben bewirkt werden, damit die Zwecke wie die Wohlfahrt des kleines Staates von Allen ohne Hinderniſſe erreicht werden koͤnnen. Dieſe Verhaͤltniſſe ſind indeſſen dem Kind eben ſo gut wie die zum Lehrer fremd, folglich darf ihm eine genaue Richtſchnur ſeines Verhaltens auch hierzu nicht fehlen.— Geſetze ſind aber auch noch darum nothwendig, weil


