Aufsatz 
Darlegung und Prüfung der Kant'schen Kritik des ontologischen Beweises für's Dasein Gottes. Zur Begrüßung der 32. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner
Entstehung
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Der Gottesbegriff indessen beruht, wie wir gesehen haben, nicht auf der Wahrnehmung, er ist nur ein möglicher Begriff; aus einem solchen Begriff aber kann, wie Kant richtig hervor- hebt, nie, unter welchem Namen es auch sei, auf die Existenz geschlossen werden. Darin jedoch irrt Kant, wenn er sagt, durch die Negirung der Existenz eines Dinges würde nicht zu- gleich auch die logische Möglichkeit aufgehoben, denn dieselben Gründe, welche die Existenz eines Dinges negiren, heben auch die logische Möglichkeit auf, wofern sie nur eine wirklich logische d. h. eine richtige ist. Kant schafft also dadurch, dass er die logische Möglichkeit des allerrealsten Wesens zu- giebt und doch die Existenz desselben aufhebt, in der That einen Widerspruch.

Er fährt nun in seiner Kritik so fort: Angenommen auch, man könne in den Begriff des allerrealsten Wesens das Dasein aufnehmen, so folge erst recht noch auf keine Weise hieraus die Existenz, sei es, dass ein Existenzialsatz ein synthetischer, sei es, dass er ein analytischer Satz sei.

Um diese Behauptung beurtheilen zu können, müssen wir zuvor etwas näher auf Kants Unterscheidung der Urtheile eingehen. Er theilt nämlich die Urtheile ein in Beziehung auf das Verhältniss von Subjekt und Prädikat, in analytische und synthetische, ferner in Beziehung zu ihrem Ursprung in aprio- rische und aposteriorische. Unter aposteriorischen Urtheilen versteht er diejenigen, welche aus der Erfahrung abgeleitet sind, unter apriorischen solche, welche rein aus unserem Denken stammen. Kant weicht also in der Auffassung der Worte a priori und a posteriori wesentlich von der durch Aristoteles begründeten ab, welche unter Erkenntnissen a priori Erkennt- nisse aus den Ursachen, unter denen a posteriori solche aus

den Wirkungen verstand.