7. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Gymnaſium.
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Anmeldungen zur Aufnahme in das Großherzogliche Gymnaſium für das mit dem 9. April beginnende neue Schuljahr beliebe man Samstag den 7. April bei der Direction des Gym⸗ naſiums zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler finet Montag den 9. April Vormittags um 8 Uhr im Gymnaſialgebäude ſtatt, worauf Dienstag den 10. des gedachten Monats Vormittags um 10 Uhr die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahrs erfolgt.
Zur Aufnahme in die unterſte Claſſe des Gymnaſiums iſt erforderlich:
1) daß die betreffenden Knaben das 10. Tebensjahr zurückgelegt haben; 2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können; 3) daß ſie in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß der vier Species beſitzen. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. Kraemer.
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