Aufsatz 
Untersuchungen über das hessische Schulwesen zur Zeit Philipps des Grossmütigen / von Max Georg Schmidt
Entstehung
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bescheidenheit zu bittenden armen schulern umb Gotteswillen etwas zu geben.

Den Herzog Christian von Holstein, König von Dänemark., liels Philipp durch seinen Kanzler Feige auffordern¹):item Universi- teten ufrichten, die Preceptores unnterhalten unnd den Studenten Stipendia ordnen, wie wir das selb dann also angerichtet haben und noch teglichs thun. Der treffliche Abt Michael von Hersfeld. der Freund Philipps, folgte dem Beispiel und der Mahnung des Landgrafen, indem er, wie schon erwähnt, nach dem Muster des Marburger Pädagogiums eine Schule gründete, welcher er auſser den Klostergebäuden 40 000 fl. aus seinem eigenen Vermögen über- wies, und mit der er eine Stipendiatenanstalt von zwanzig Frei- stellen gründete. ²) Aber auch sonst zeigte sich, durch des Land- grafen Wort und Beispiel kräftig und nachdrücklich angeregt, die Privatwohltätigkeit zu Gunsten der Schulen in schönstem Lichte. So stiftete in Eschwege der hessische Statthalter und Landvogt an der Werra Schenk zu Schweinsberg ein Stipendium, dessen Aufkommen zum Teil zu Benefizien für Schüler, zum Teil zu Besoldungen für Geistliche und Lehrer verwandt wurden. ²) In Kassel wies der fürstliche Rat Johann Nordeck in seinem Testa- ment) ein Stipendiumvor den Unter-Schuelmeister vndt Armen Schueler zu Cassell an usw. 4

Die Quellen also, deren Zusammenflielsen die Dotation der Schulen ausmachten, waren 1. kirchliche bezw. nach der Säkularisation öffent- lich-staatliche Mittel. 2. städtische Mittel, 3. private Vermächtnisse.

Berücksichtigt man, wie vieler Verhandlungen es unter diesen Umständen bedurfte und wie mannigfach die Schwierigkeiten waren. die sich der Regelung der Etatverhältnisse der Schulen in den Weg stellten, so begreift man, daſs diese auf die äufsere Sicher- stellung der Lehranstalten hinauslaufende Tätigkeit des Landgrafen Philipp vielleicht noch höher anzuschlagen ist, als seine auf die innere Reorganisation der vorreformatorischen Schulen bezüglichen Malsnahmen.

W. Aufsicht und Verwaltung.

Da im Mittelalter die Geistlichkeit als die Trägerin von Gelehrsamkeit und Bildung sowohl für die kirchlichen als auch für die städtischen Schulanstalten die Lehrer stellte, übte sie auch

1) v. Rommel, Urkundenbuch S. 49. 2) Vergl. den Stiftungsbrief bei Winckelmann, a. a. O. IV, S. 468.

3) Vergl. Hochhuth a. a. O., S. 105 und Eichenberg S. 25, Anm. 4. 4) Vergl. Weber a. a. O., S. 65.