8. Bekanntmachung, die Aufnahme neuer Schüler in die Realſchule betr.
Das neue Schuljahr beginnt nach dem Schluſſe der vom 14. Mai bis 7. Juni dauernden Pfingſtferien am Mittwoch den 8. Juni. An dieſem Tage findet auch die Aufnahme neuer Schüler ſtatt und die Eltern, welche ihre Söhne der Realſchule anvertrauen wollen, werden hierdurch eingeladen, dieſelben Vormittags zwiſchen 8 und 11 Uhr auf dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Direktion zur Prüfung und Beſtimmung des Platzes anzumelden. Jer Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Vorbereitungsſchule iſt erforder⸗ lich, daß der Schüler im Laufe des Jahres das ſechſte Lebensjahr erreiche; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in den vor⸗ erdehenden Klaſſen zu erlangenden Kenntniſſe(ſ. darüber vorſtehenden Bericht) ute Ein erſt nach dem Beginn des Unterrichts erfolgender Eintritt iſt ſtets nachtheilig. Das Durchlaufen der oberſten Klaſſe verleiht die Berechtigung zum ein⸗ liztiden Fieiwilligerdienſte, ſowie andere Berechtigungen im Poſt⸗ ienſte u. ſ. w. Die Aufſichtsſtunde wird auch im neuen Schuljahr fortbeſtehen. Der Eintritt verpflichtet zur Theilnahme während des betreffenden Schuljahrs.
Offenbach, den 1. Mai 1870... Großherzogliche Direktion der Realſchule zu Offenbach: 8 Greim.
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