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Klaſſe dieſer Schule anſchlöſſe. Die höhere Töchterſchule hatte inſofern eine gewiſſe Selbſtändigkeit gehabt, als der erſten Vor⸗ ſteherin, Fräulein Ida Speyer, beſondere Rechte verliehen worden waren. Nach ihrem Abgang im Herbſt 1868 wurde keine neue Vorſteherin gewählt, ſondern ihre Rechte und Pflichten dem Rektor der höheren Bürgerſchule übertragen. Die Einheit der Schulen fand ihren Ausdruck zunächſt in der Einheit des Lehrerkollegiums und darin, daß alle Lehrer als verpflichtet angeſehen wurden, in allen drei Zweigen der Schule zu unterrichten, ferner in der Gemeinſamkeit der Lehrmittel und des Schulgebäudes. Auch gab es nur einen gemeinſamen Haushaltungsplan und eine Kaſſe. Die berechtigte höhere Schule, die als rein ſtädtiſch zu betrachten war, konnte obiger Schulordnung nicht mehr unterworfen ſein, ſie mußte, um ſich günſtig weiter zu entwickeln, ſelbſtändig wer⸗ den, ein geſchloſſenes Lehrerkollegium, beſondere Statuten, eine neue Schulordnung und eigenen Haushaltungsplan haben. Die Verwaltung der Anſtalt war bis Dezember 1875 von dem Orts⸗ ſchulvorſtand geführt worden. Zu dieſer Zeit trat das Kuratorium ſein Amt an. Die Verhandlungen hatten ſich in die Länge ge⸗ zogen und drohten, zu ſcheitern, aber den Bemühungen des Lan⸗ desdirektors von Sommerfeld war es zu danken, daß die Ange⸗ legenheit einen befriedigenden Abſchluß fand. Die Verwaltung führt im Auftrag des Gemeinderats das Kuratorium, doch ſind dem Gemeinderat gewiſſe Punkte zur Entſcheidung vorbehalten.
1873 galt folgender Lehrplan
II III IV V VI Religion 2 2 2 2 3 Deutſch 3 3 3 4 4 Latein 4 5 5 6 7 Franzöſiſch 5 4 4 4— Engliſch 4 3 3—— Geſchichte u. Geogr. 3 3 3 3 2 Mathematik 4 5 4—— Rechnen 1 2 3 3 3


