Aufsatz 
Geschichte der Anstalt
Einzelbild herunterladen

13

Prof. Speyer ſeine Rechnung gründete, durchaus nicht zu recht⸗ fertigen war. Nach dieſer Schulordnung gab nämlich der Rektor wie jeder andere akademiſch gebildete Lehrer 28 Stunden, die Elementarlehrer je 36, der Zeichenlehrer 8. Nach preußiſchen Grundſätzen(Wieſe, Verordnungen und Geſetze II, p. 19) hatte dagegen an der höheren Bürgerſchule zu geben: der Rektor 14 bis 16, der 2. und 3. Lehrer je 20 22, der 4. Lehrer 2224, der Elementarlehrer 26 28 Stunden. Die von Speyer in Rech⸗ nung geſtellten weiteren Elementarlehrer konnten, ihrer hohen Stundenzahl wegen, gar nicht an der Bürgerſchule beſchäftigt werden. So fehlten in der Tat ein bis zwei akademiſch gebildete Lehrkräfte. Dieſen Ausführungen pflichtete das Königl. Prov. Schulkollegium völlig bei und verlangte die Anſtellung von zwei akademiſch gebildeten Lehrern, und als der Gemeinderat erklärte, dies unmöglich tun zu können, wurde ihm nochmals dringend ge⸗ raten, die nötigen Mittel bereit zu ſtellen, und zugleich Rektor Pflücker beauftragt, tunlichſt bald Einrichtungs⸗ und Unterrichts⸗ plan nebſt Etat vorzulegen.

Der nunmehr ausgearbeitete und genehmigte allgemeine Lehr⸗ plan lautete:

VI V IV III II Religion 3 3 2 2 2 Deutſch 5 4 3 3 3 Lateiniſch 6(8) 507) 5(6) 465) 4 Franzöſiſch 4 4 4 4 Engliſch 34) 4(3) Geſchichte u. Geoogr. 3 3 3(4) 3 3 Naturwiſſenſchaften(2) 2 2 2 4 Mathem. u. Rech. 465) 4 6 6 5(6) Schreiben 3(2) 2 2 Zeichnen 2 2 2 2 2

Außerdem

Singen 2= 2 2 1 1 Turnen 2 2 2 2 2

Die in Klammern geſetzten Zahlen ſind die Abweichungen vom Normallehrplan.