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Schulorte nicht Sonn- und Festtage benutzt werden müssen. Die Vortheile der demgemäss getroffenen Einrichtungen werden jedoch, wie die Erfahrung gezeigt hat, von den damit verbundenen Unzuträglich- keiten überwogen, weshalb in einigen Provinzen auf geschehenen Antrag die frühere Ordnung wieder her- gestellt ist. Ich bestimme nunmehr unter Aufhebung obiger Verfügung, dass hinfort allgemein, soweit nicht besondere Verhältnisse z. B. der Eintritt der beweglichen Feste, eine andere Anordnung nöthig machen, der Schluss der Lectionen vor den Ferien nicht am Freitag, sondern am Sonnabend und ebenso der Wieder- anfang nicht am Dienstag, sondern am Montag erfolge.
5) Ministerialverfügung. Berlin, den 4. Juli 1872, S. 30,828; in Abschrift mitgetheilt, Cassel, den 9. Juli 1872, S. 2545.
„Es ist zu meiner Kenntniss gekommen, dass in einigen Provinzen des Staates Marianische Kongre- gationen, Erzbruderschaften der heiligen Familie Jesus Maria Joseph und andere religiöse Vereine bestehen, welche theils nur für die Schüler der Gymnasien und anderer höherer Unterrichts-Anstalten bestimmt sind, theils Schüler dieser Anstalten als Mitglieder aufnehmen. Ich kann weder das Eine noch das Andere gut heissen. Ich bestimme daher unter Aufhebung aller entgegenstehenden Verfügungen, dass die bei den Gymnasien und anderen höheren Unterrichts-Anstalten bestehenden religiösen Vereine aufzulösen sind, dass den Schülern dieser Anstalten die Theilnahme an religiösen Vereinen direct zu verbieten ist, und dass Zuwiderhandlungen gegen dies Verbot disciplinarisch, nöthigenfalls durch Entfernung von der Anstalt zu bestrafen sind.“
Nachdem mit dem 1. Januar 1873 dem Realgymnasium die Ausführung seines Etats, wie in den übrigen Provinzen, zur eigenen Verwaltung überwiesen worden, sind durch Rescript des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 29. Januar 1873, S. 521 unter Gestattung der Herrn Resort-Minister dem Regierungs-Secretär, Rechnungsrath Sassmann dahier die Geschäfte des Rechnungsführers übertragen worden. Es werden daher alle Einnahmen und Ausgaben des Realgymnasiums in Zukunft auf Anweisung des Directors von demselben besorgt werden.
Verzeichniss der Schüler des Realgymnasiums nach alphabetischer Ordnung.
Die mit einem* bezeichneten Schüler sind im Laufe des Schuljahres ausgetreten. Alle Schüler, deren Heimatsort nicht angegeben ist, sind aus der Stadt Wiesbaden.
Tertia. 14. Hoffmann II., Eduard. 15. v. Köppen, Edmund. 1. van Beek, Jacob, Biebrich. 16.*Lauer, Leopold. 2. Bieling, Philipp. 17. Lavezzari, Karl, Petersburg. 3. Bröckelmann, Fritz. 18. Lötze, Adolf, Usingen. 4. Bücher, Fritz, Bierstadt. 19. LPuck, Karl. 5. Eikemeyer, August. 20. Mandt, Otto, Biebrich. 6. Enderich, Heinrich. 21. Meister, Jacob. 7. v. Friedrichs, Konrad. 22.* Meyer, Benno. 8. Gärtner, Friedrich. 23. Meyer, Richard. 9. Giegerich, Christian. 24. Mittenzweig, Alfons. 10. Glaser, Christian. 25. Musset, Kaul. 11. Hahn I., Hermann, Frankfurt. 26. Nörtershäuser, Joseph. 12. Hahn II., Joseph, Hofheim. 27. Roth, Otto. 13. Hoffmann I., Adolf. 28. Sauer, Fridolin, Braubach.


